Die Binnenschifffahrt auf der Mosel soll ab dem 1. Juli 2025 abgabenfrei ausgeübt werden können. Der Verkehrsausschuss billigte am Mittwoch, 4. Juni, einen entsprechenden Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD ohne Gegenstimmen. Lediglich die AfD-Fraktion enthielt sich der Stimme. Mit dem Gesetzesvorhaben soll das Vierte Protokoll vom 18. September 2023 zur Änderung des Vertrags vom 27. Oktober 1956 zwischen der Bundesrepublik Deutschland, der Französischen Republik und dem Großherzogtum Luxemburg über die Schiffbarmachung der Mosel ratifiziert werden. Einen gleichlautenden Gesetzentwurf hatte bereits die Bundesregierung in der vergangenen Legislaturperiode vorgelegt, der aber wegen des Bruchs der Ampelkoalition und der vorgezogenen Neuwahlen nicht mehr im Bundestag verabschiedet worden war.
Das Protokoll hat zum Ziel, im Moselvertrag alle Bestimmungen über die Abgabenerhebung und die Internationale Mosel-Gesellschaft (IMG) zu streichen. Der Wegfall der Moselabgaben vollende die Anfang 2019 begonnene Gebührenbefreiung auf bundeseigenen Binnenwasserstraßen und beendet so die Wettbewerbsnachteile speziell der Moselschifffahrt, heißt es in der Gesetzesvorgabe. Die Abgabenbefreiung soll zu einer Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der Binnenschifffahrt führen, so die Bundesregierung.
Das Protokoll legt zudem die Einzelheiten fest, die zwischen den Deutschland, Frankreich und Luxemburg über die finanzielle Entschädigung der französischen Wasserstraßenagentur Voiesnavigables de France (VNF), den Verzicht auf die Forderungen der Mitgliedstaaten gegen die Internationale Mosel-Gesellschaft (IMG) und die Auflösung dieser Gesellschaft getroffen wurden. So soll die VNF rund 9,5 Millionen Euro an Entschädigungszahlungen aus dem Bundeshaushalt erhalten.