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Straßengüterverkehr in die Mongolei: Abkommen erleichtert Transport

09.02.2024 11:05 Uhr | Lesezeit: 2 min
Straßengüterverkehr
Zwischen Deutschland und der Mongolei existiert jetzt ein Abkommen zum Straßengüterverkehr
© Foto: VIX/ AdobeStock

Mit dem Abkommen der beiden Ländern wird der Straßengütertransport erleichtert: Unter anderem entfallen Genehmigungspflichten.

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Die Mongolei gilt laut des Bundesverkehrsministeriums als eines der wichtigsten asiatischen Ländern, was den Straßengüterverkehr betrifft. Deswegen haben die beiden Länder am 7 Februar ein Abkommen unterschrieben, dass den grenzüberschreitenden Verkehr erleichtern soll.

Bundesminister Volker Wissing erklärte: „Die Mongolei ist für Deutschland ein enger Partner in Ostasien. Mit dem bilateralen Abkommen vereinfachen wir künftig Beförderungen im grenzüberschreitenden Straßenpersonen- und Güterverkehr zwischen unseren Staaten sowie im Transit durch unsere Staaten. Wir schaffen einen gemeinsamen Rechtsrahmen und erleichtern damit das Erteilen der notwendigen Genehmigungen. Das ist ein wichtiges Signal an die Logistiker unserer Länder und ein bedeutender Beitrag, um unsere bilateralen Handels- und Wirtschaftsbeziehungen mit der Mongolei zu stärken.“
Bislang konnten mongolische Unternehmen bei der deutschen Genehmigungsausgabestelle im Einzelfall eine Sondergenehmigung für Beförderungen nach und/oder durch Deutschland beantragen. Zukünftig erhalten mongolische Unternehmen die Genehmigungen direkt bei der in ihrem Land zuständigen Stelle. Deutsche Unternehmen erhalten Genehmigungen bei der Genehmigungsausgabestelle der Regierung der Oberpfalz.
Das Abkommen regelt unter anderem folgenden Punkte:
Straßengüterverkehr - Beförderungen aus einem oder in einen der beiden Staaten oder im Transit durch diese bedürfen einer Genehmigung. Das Abkommen definiert hierbei auch Ausnahmen der Genehmigungspflicht, wie die Beförderung von Medikamenten und anderen Gütern, die zur Hilfsleistung in dringenden Notfällen bestimmt sind. Überdies regelt das Abkommen die von den Fahrer zu erfüllenden Pflichten, wie die Mitführung bestimmter Dokumente, sowie die einzuhaltenden Vorschriften (beispielsweise die Lenk- und Ruhezeiten).

Ein besonderes Augenmerk beider Vertragsparteien liege außerdem auf den Aspekten des Umwelt- und Klimaschutzes sowie der Verkehrssicherheit. Das Abkommen sieht daher ausschließlich Genehmigungen für Kraftfahrzeuge vor, deren Emissionsgrenzwerte mindestens der Schadstoffklasse EURO V entsprechen, und die über ein hohes fahrzeugtechnisches Sicherheitsniveau verfügen.

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