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Spedition Wehrmann beteiligt sich an der Aktion Abbiegeassistent

24.07.2019 11:13 Uhr
Spedition Wehrmann beteiligt sich an der Aktion Abbiegeassistent
Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (l.) begrüßte Frank Wehrmann (m.) und dessen Sohn Moritz als neue Sicherheitspartner des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur. Die Meller Spedition stattet nun freiwillig all ihre Lkw mit Abbiegeassistenten aus
© Foto: BMVI

Das Bundesverkehrsministerium hat die Spedition aus Melle zum offiziellen Sicherheitspartner bei der Aktion Abbiegeassistent ernannt.

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Melle/Berlin. Wehrmann Transport verpflichtet sich freiwillig zur Ausstattung ihrer Lkw mit Abbiegeassistenten. Inhaber und Geschäftsführer Frank Wehrmann unterschrieb jetzt – neben den Repräsentanten von 67 weiteren Unternehmen aus dem Speditions- und Transportgewerbe und der Öffentlichen Hand – die Selbstverpflichtung bei einer feierlichen Ernennung der offiziellen Sicherheitspartner in Berlin. Mittlerweile haben sich 114 Firmen und Institutionen der Aktion angeschlossen.

„Wenn nur ein einziges Menschenleben durch die freiwillige Selbstverpflichtung zur Nutzung von Abbiegeassistenten gerettet wird, hat sich die Aktion des Bundesministeriums für Verkehr mehr als gelohnt. Es ist längst überfällig, dass dieses Sicherheitskonzept sowohl deutschlandweit als auch in der gesamten EU gilt“, so Wehrmann.

Bereits fünf Lkw ausgestattet, 16 sollen folgen

Wehrmann Transport hat in diesem Jahr bereits fünf Lkw mit einem Abbiegeassistenten versehen, weitere 16 Fahrzeuge werden 2019 noch folgen. „Wir verwenden ein System, das den Fahrer mit akustischen Signalen darauf hinweist, wenn sich jemand beim Abbiegen im toten Winkel aufhält. Und auch diese Person wird mit einem auffälligen Signalton gewarnt“, gab die Spedition bekannt.

Pflicht zur Ausrüstung in den kommenden Jahren

Eine verpflichtende Ausrüstung mit Lkw-Abbiegeassistenten ist auf EU-Ebene ab 2022 für neue Fahrzeugtypen und ab 2024 für neue Fahrzeuge vorgesehen. Da das Fahrzeugzulassungsrecht Europarecht ist und Deutschland die Sicherheitseinrichtung nicht im Alleingang einführen kann, fördert das Bundesverkehrsministerium die freiwillige Ausstattung von bestehenden und neuen Fahrzeugen. (sn)

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