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Rheintalbahn: Finanzielle Unterstützung von der Schweiz

15.09.2017 09:44 Uhr
Güterzug Schweiz
Die Schweiz unterstützt den alpenquerenden Kombinierten Verkehr während der Rheintalsperre finanziell
© Foto: KEYSTONE/dpa/picture-alliance

Operateure im alpenquerenden Kombinierten Verkehr können für die Zeit der Sperre mehr Geld erhalten. Die regelmäßigen Subventionen werden für höhere Mengen und weitere Strecken gezahlt.

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Bern. Das Schweizer Bundesamt für Verkehr (BAV) hat den Operateuren im kombinierten Schienengüterverkehr finanzielle Hilfe in Aussicht gestellt. Dadurch sollen die Auswirkungen des Streckenunterbruchs der Rheintalbahn in Deutschland abgefedert werden.

Die seit dem 12. August 2017 bestehende Sperrung der Rheintalbahn bei Rastatt habe für die Infrastrukturbetreiberinnen, Eisenbahnverkehrsunternehmen, Operateure im kombinierten Verkehr sowie die verladende Wirtschaft große Auswirkungen, heißt es in einem Schreiben des BAV, denn verminderten Umsätzen stünden höhere Kosten gegenüber. Das BAV hat zur Unterstützung der schweizerischen Verlagerungspolitik und zur Abfederung der verkehrlichen und finanziellen Auswirkungen daher eine Reihe von Maßnahmen beschlossen, die sofort umgesetzt werden sollen.

Regelmäßige Subventionen im UKV werden ausgeweitet

Demnach werden für die Zeit der Sperre die Subventionen (schweizerisch: Abgeltungen) für Sendungen im unbegleiteten kombinierten Verkehr (UKV) erhöht und ausgeweitet. Diese werden in der Schweiz im alpenquerenden UKV regulär gezahlt, um die Anzahl alpenquerender Fahrten von schweren Güterfahrzeugen zu reduzieren. Gezahlt wird nach Zug und nach Anzahl der Sendungen (Container, Wechselbehälter, Sattelauflieger). Pro Zug werden maximal 32 Sendungen subventioniert. Während der Sperre der Rheintalstrecke werden die Regeln für die Subventionierung ausgeweitet:

  • Erhöhen der abgeltungsberechtigten Mengen auf Verbindungen, die von der Sperre nicht betroffen sind und als Ausweichrouten verwendet werden (z.B. Verkehre ab Basel)
  • Abgeltung von Zügen und Sendungen, die via Brenner oder andere Alpenübergänge im Ausland umgeleitet werden
  • Erhöhung der Betriebsabgeltung auf den von der Sperre betroffenen alpenquerenden Relationen um 300 Franken pro gefahrenen Zug.

Diese zusätzlichen Abgeltungen des Bundes erhalten alle Operateure im kombinierten Verkehr, die im UKV tätig sind. Der Bund erwartet, dass sie einen bedeutenden Teil der zusätzlichen Mittel zur finanziellen Entlastung an die im alpenquerenden Verkehr tätigen Eisenbahnverkehrsunternehmen weiter reichen, heißt es im Schreiben des BAV. (jt)

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