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Regierung will Fluglärm-Grenzwerte nicht vor 2021 verschärfen

17.01.2019 10:29 Uhr
Flugzeug, Wohnhaus, Fluglärm
Die Bundesregierung hat einen Bericht mit 13 Empfehlungen für besseren Schutz von Bürgern vor Fluglärm vorgestellt
© Foto: Christian Merz/Keystone/picture-alliance

In einem Bericht macht die Bundesregierung Vorschläge zum besseren Schutz der Bevölkerung vor Fluglärm. Doch Kritiker sagen: Etwas Entscheidendes fehlt.

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Berlin. Die Bundesregierung plant vor dem Jahr 2021 keine strengeren Grenzwerte für Fluglärm. Das Umweltbundesamt solle prüfen, wie sich die Lautstärke von Flugzeugen etwa beim Start und der Landung entwickle, sagte ein Sprecher des Umweltministeriums. Diese Prüfung dauere bis 2021. Dann gebe es eine sichere Datengrundlage für neue Vorhaben. Einig sei die Bundesregierung sich schon jetzt darin, dass Lärmschutzzonen nicht verkleinert werden sollen, obwohl Flugzeuge leiser würden. Dem Bundestag stehe es frei, schon früher Grenzwerte zu verschärfen, sagte der Sprecher.

Das Bundeskabinett verabschiedete am Mittwoch einen Bericht mit 13 Empfehlungen für besseren Lärmschutz. „Fluglärm ist für die Menschen in der Umgebung von Flughäfen eine große Belastung“, sagte der Sprecher. Die Schutzmaßnahmen, etwa besonders dicke Schallschutzfenster, würden von der Bevölkerung aber teils nicht richtig angenommen. Probleme gebe es auch mit zu langsamen, zu bürokratischen Kostenerstattungen.

Die Empfehlungen gingen jetzt an den Bundestag, der das Lärmschutzgesetz novellieren könne. In den Empfehlungen wird allerdings auch betont, dass nicht nur der passive Lärmschutz – also etwa dicke Fenster – wichtig sei, sondern auch der aktive Lärmschutz, etwa durch leisere Triebwerke. Dieser ist jedoch nicht im Lärmschutzgesetz geregelt, sondern im Luftverkehrsgesetz. „Neue Potenziale“ des aktiven Lärmschutzes sollten „erschlossen“ werden, heißt es in dem Bericht.

Kritik an den Plänen der Regierung

Kritik kam unter anderem von der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Fluglärmkommissionen (ADF). Deren Vorsitzender Thomas Jühe wertet die Vorschläge für den baulichen Schallschutz zwar als Fortschritt im Hinblick darauf. „Festzuhalten ist jedoch, dass mit den aktuellen Vorhaben der Bundesregierung kein relevantes Vorankommen beim Schutz vor Fluglärm verbunden ist, weil die wichtigen Aussagen zum aktiven Schallschutz, die im Entwurf noch enthalten waren, wieder herausgenommen wurden.“

Der Präsident der Bundesvereinigung gegen Fluglärm (BVF), Helmut Breidenbach, nannte den Bericht „enttäuschend“. Die Vorschläge seien „viel zu dürftig, um dem von der Lärmmedizin erkannten Bedarf eines verbesserten Fluglärmschutzes gerecht zu werden“, teilte er mit. Die dringend erforderliche Absenkung der Lärmwerte werde aufgrund weiterer Untersuchungen nochmals um rund zwei Jahre verschoben. (dpa/ag)

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