Die Bundesregierung will das "Gesetz über intelligente Verkehrssysteme im Straßenverkehr und deren Schnittstellen zu anderen Verkehrsträgern" (IVSG) reformieren. Dafür hat das Kabinett am 29. Oktober einen Gesetzentwurf beschlossen, der nun im Bundestag und Bundesrat behandelt werden kann. Mit dem neuen Regelwerk soll die digitale Infrastruktur im Verkehrsbereich gestärkt und die Grundlage für eine vernetzte Mobilität geschaffen werden.
Mobilithek als zentrale Plattform für Verkehrsinformationen
Im Mittelpunkt des Entwurfs steht die Plattform "Mobilithek“, über die digitale Informationen von Mobilitätsanbietern, Infrastrukturbetreibern und Verkehrsbehörden sowie Informationsanbietern künftig ausgetauscht werden sollen. Mit der Gesetzesreform sollen auch Vorgaben der EU-Richtlinie 2023/2661 umgesetzt werden, die solch eine Plattform fordert.
Jeder Mitgliedsstaat muss demnach künftig einen Nationalen Zugangspunkt betreiben, über den alle Informationen - von Fahrplandaten bis zu Verkehrsinformationen in Echtzeit - zentral bereitgestellt, abgerufen und in Informationsangebote integriert werden können.
Der Gesetzentwurf soll die "Mobilithek" gesetzlich verankern und so für transparente und zuverlässige Verkehrsdaten sorgen, wie das Bundesministerium für Verkehr BMV mitteilt.
IVSG integriert Mobilitätsdatengesetz
Im Zuge der Neufassung wird das bisher separat geplante Mobilitätsdatengesetz in das Gesetz über intelligente Verkehrssysteme (IVSG) integriert. Das geplante Mobilitätsdatengesetz sollte ursprünglich die neue Rechtsgrundlage für die deutsche Plattform bilden. Es entfällt damit. Dadurch soll ein einheitlicher Rechtsrahmen entstehen, der die Bereitstellung verkehrs- und reiserelevanter Informationen über den Nationalen Zugangspunkt systematisch zusammenführt.
Die Gesetzesinitiative unterstützt die Ziele zur digitalen Transformation und nachhaltigen Mobilitätsentwicklung.
„Mit dem neuen Intelligente-Verkehrssysteme-Gesetz (IVSG) schaffen wir die Grundlage für eine moderne, vernetzte und nachhaltige Mobilität in Deutschland. Ziel ist es, Verkehrsdaten frei verfügbar zu machen und intelligente Verkehrssysteme rechtssicher und effizient zu gestalten",
kommentiert Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder. "Von Baustellen über freie Ladesäulen bis ÖPNV-Auslastung: Mit dem IVSG legen wir gesetzlich fest, dass Echtzeitinformationen zu öffentlichen Verkehrsmitteln, Baustellen Ladeinfrastruktur und Sharing-Angeboten zentral, einheitlich und leicht zugänglich über den Nationalen Zugangspunkt bereitgestellt werden. Das verbessert die Verkehrsplanung, fördert Innovationen und trägt zu einer umweltfreundlicheren Mobilität bei.“
Daten digital bereitstellen
Unter anderem regle der Gesetzentwurf dem BMV zufolge Folgendes:
- Straßenbaubehörden und –betreiber veröffentlichen Informationen wie Sperrungen, Geschwindigkeitsbeschränkungen, Zufahrtsbedingungen von Brücken und Tunneln oder Baustellen zu bestimmten Straßen vollständig digital auf dem Nationalen Zugangspunkt.
- Daten des Verkehrswarndienstes wie Warnungen zu Falschfahrern oder Gegenständen auf der Fahrbahn müssen über den Nationalen Zugangspunkt verfügbar sein und können auch grenzüberschreitend nun genutzt werden.
- Informationen zu allen nutzbaren Ladesäulen für E-Autos über den Nationalen Zugangspunkt werden zugänglich gemacht. Hintergrund sei die Alternative Fuels Infrastructure Regulation (AFIR), die auf EU-Ebene zum Ziel habe, die Ladeinfrastruktur überall in der EU so nutzerfreundlich zu gestalten, dass das Laden von elektrischen Fahrzeugen flexibel und spontan möglich ist.
Kritische Stimmen
Wie der Verband deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) anmerkt, dürfen jedoch "mit dem hier vorliegenden Entwurf des IVSG keine Erweiterung von
Datenerhebung- und bereitstellungspflichten einher gehen." Zudem merkt der VDV an: "Wir schätzen den Erfüllungsaufwand für die betroffenen Dateninhaber als fragwürdig und teilweise zu optimistisch ein und rechnen mit weitaus höheren Kosten."
Auch der ADAC äußert sich in einer Stellungnahme kritisch: "Bisher wurden Mobilitätsdaten von den Dateninhabern entweder gar nicht, nicht rechtzeitig oder
nicht vollständig zur Verfügung gestellt. Nach Einschätzung des ADAC wird die Neufassung des Gesetzes für intelligente Verkehrssysteme keine grundlegenden Verbesserungen für den Zugang zu Mobilitätsdaten mit sich bringen. Verbraucher können Mobilitätsdaten nicht unmittelbar nutzen. Sie sind darauf angewiesen, dass Diensteanbieter multimodale Reise- und Verkehrsinformationsdienste auf einer tragfähigen Geschäftsgrundlage entwickeln und betreiben." Der Gesetzesentwurf solle daher ambitionierter ausgestaltet werden.
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