Nachgefragt: Obacht im Grenzverkehr
Im Zuge des EU-Mobilitätspakets sind im Februar einige Maßnahmen in Kraft getreten. Wir sprachen dazu mit Philippe Rabenschlag, der langjährige Berufserfahrung im BAG mit Schwerpunkt Fahrpersonalrecht und im Bundesverkehrsministerium hat.
Seit dem zweiten Februar müssen Fahrer nach Überqueren der Grenze das Symbol des Landes in ihren Tachografen eingeben, in das sie einreisen. Was ist hier zu beachten?
Die Verpflichtung besteht darin, dazu den nächstmöglichen Halteplatz an oder nach der Grenze anzufahren. Der kann unter Umständen auch bis zu 25 Kilometer im Landesinneren liegen, wenn vorher keiner zur Verfügung steht. Es muss nicht unbedingt ein Halteplatz sein, der für längeres Parken geeignet ist. So kann man auch in zweiter Reihe auf einem Autobahnparkplatz halten, um kurz das Symbol einzugeben. Entscheidend ist aber, dass dieser Haltevorgang legal ist, konform mit der Straßenverkehrsordnung: Der Fahrer darf etwa nicht auf dem Standstreifen halten oder sich auf einem Parkplatz so hinstellen, dass der Verkehrsfluss dort gestört wird.
Können beim Bedienen des Tachografen auch Fehler passieren?
Wichtig ist zu beachten…