Baden-Württemberg verlängert die Ausnahme vom Lkw-Fahrverbot wegen anhaltenden Niedrigwassers zunächst bis Ende September und bezieht nun auch Großraum- und Schwertransporte ein.
Die Ausnahme galt eigentlich bis Ende August. Mit der befristeten Ausnahme bis Ende August reagierte das Bundesland ebenso wie 15 andere Bundesländer auf die Niedrigwasserstände der großen Flüsse, wie etwa dem Rhein.
Lkw-Fahrverbot in Baden-Württemberg: Diese Ausnahmen gelten bis Ende September
Folgende Maßnahmen hat das Bundesland nun neu erlassen:
- Die am 10. August erlassenen Ausnahmen vom Lkw-Fahrverbot an Samstagen, Sonn- und Feiertagen gelten nun bis Ende September anstatt bis Ende August.
- Die Ausnahmen vom Lkw-Fahrverbot gelten für Transporte, die unmittelbar oder mittelbar der Bewältigung der Folgen des Niedrigwassers dienen.
- Die Ausnahme ermöglicht es, Güter, die aufgrund der niedrigen Pegelstände derzeit nicht oder nur eingeschränkt auf dem Wasserweg transportiert werden können, bei Bedarf auch samstags sowie an Sonn- und Feiertagen auf der Straße zu befördern.
- Erfasst sind davon auch die damit verbundenen erforderlichen Leerfahrten.
Folgende Erleichterungen gelten zudem für GST:
- Ab dem Wochenende 15./16. August sind auch Großraum- und Schwertransporte (GST) vom Sonn- und Feiertagsverbot ausgenommen.
- Es wird auf die Voraussetzung, dass die Ladung unteilbar sein muss, verzichtet, wenn der Transport ein Gesamtgewicht von 44 Tonnen einhält.
Niedrigwasser auf Rhein und Donau: Deshalb werden Lkw-Ausnahmen verlängert
„Die sich zuspitzende Lage auf den Bundeswasserstraßen stellt die Binnenschifffahrt und damit auch viele Unternehmen in Baden-Württemberg vor erhebliche Herausforderungen“, begründete die baden-württembergische Verkehrsministerin Nicole Razavi die Maßnahme.
„Wo Transporte auf dem Wasserweg nicht mehr oder nur noch eingeschränkt möglich sind, müssen andere Verkehrsträger flexibel unterstützen können.“ Die neu beschlossenen Erleichterungen würden auch diesmal auf einer Bitte der Bundesregierung basieren, teilt das Verkehrsministerium weiter mit. Auch Rheinland-Pfalz hat auf die Bitten der Bundesregierung schon reagiert und nur für GST eine Ausnahme bis Ende September eingeführt.
Hintergrund sind die drastischen Einschränkungen für die Binnenschifffahrt auf Rhein, Donau und anderen Wasserstraßen. Wegen niedriger Pegelstände können viele Frachtschiffe derzeit nur mit deutlich verringerter Ladung fahren. Durch die Lockerung des Fahrverbots könnten vorübergehend mehr Gütertransporte vom Wasserweg auf die Straßen verlegt werden.
Kritik an den Ausnahmen vom Lkw-Fahrverbot wegen Niedrigwassers
Die Maßnahme ist allerdings umstritten. Während Wirtschafts- und Logistikverbände auf Entlastung für Lieferketten hoffen, kritisieren Gewerkschaften zusätzliche Belastungen für Fahrerinnen und Fahrer.
Aus Sicht des Vorsitzenden des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Olaf Bandt, sind niedrige Flusspegel ein Symptom der Klimakrise. Die Maßnahmen zeigten, dass die Regierung dies nicht verstanden habe. Mit der Ausbaggerung von Flussbetten oder mehr Lkw auf Autobahnen lasse sich das Problem nicht lösen, hatte Bandt in der „Rheinischen Post“ kürzlich erklärt.
Der Verband Spedition und Logistik Baden-Württemberg hatte zudem darauf hingewiesen, dass die Straße die ausfallenden Kapazitäten der Binnenschifffahrt nicht eins zu eins auffangen könne.
Das Baden-Württembergische Verkehrsministerium stellt auf seiner Webseite den Erlass als PDF zum Download zur Verfügung.
BALM veröffentlicht Übersicht über Ausnahmen vom Lkw-Fahrverbot
Das Bundesamt für Logistik und Mobilität hat zudem hier auf seiner Webseite eine Übersicht zu den von den Bundesländern erlassenen befristeten Ausnahmen zusammengestellt.
Aktuell (Stand 17. August) befinden sich dort Informationen zu den bis Ende August befristeten Maßnahmen, den landesrechtlichen Regelungen und Voraussetzungen von 13 Bundesländern jeweils als PDF zum Download. Sie ist also nicht vollständig. Die Verlängerung bis Ende September von Baden-Württemberg ist aktuell auch nicht enthalten.