Die Ferienreiseverordnung verbietet Lastkraftwagen (Lkw) über 7,5 Tonnen sowie Lkw mit Anhängern an allen Samstagen vom 1. Juli bis einschließlich 31. August eines Jahres jeweils in der Zeit von 7 bis 20 Uhr das Befahren bestimmter Autobahn- und Bundesstraßenabschnitte zur Beförderung von Gütern, einschließlich damit verbundener Leerfahrten. Ziel ist es, den Reiseverkehr in den Sommermonaten zu entlasten.
Fahrverbot nach Autobahnausbau nicht notwendig
Im Entwurf zur fünfzehnten Verordnung zur Änderung der Ferienreiseverordnung geht es um den Streckenabschnitt der Bundesautobahn A 1 zwischen dem Autobahnkreuz Lotte/Osnabrück und der Anschlussstelle Lohne/Dinklage. Dieser weise seit seinem sechsstreifigen Ausbau ausreichende Kapazitäten auf, so dass „der Schwerverkehr an den Samstagen im Juli und August nicht mehr zu relevanten Einschränkungen des Ferienreiseverkehrs führen wird und ein Fahrverbot nicht gerechtfertigt ist“, heißt es im Entwurf, über den Bundesrat berät.
Der Streckenabschnitt der Bundesautobahn A7 zwischen dem Autobahnkreuz Hannover Ost und der Anschlussstelle Göttingen-Nord sei „ebenfalls durchgängig auf 3 Fahrstreifen je Fahrtrichtung ausgebaut worden, so dass auch hier keine Einschränkungen des Ferienreiseverkehrs zu erwarten“ seien, heißt es weiter.
Der Verkehrsausschuss empfiehlt dem Bundesrat, der Verordnung gemäß zuzustimmen, womit auch gerechnet werden darf.
Aktualisierung der Lkw-Fahrverbote
Zum Hintergrund: Die sich ändernden Verkehrsbelastungen und Ausbauzustände der Autobahnen und Bundesstraßen erfordern jährlich eine Aktualisierung des Katalogs der Verbotsstrecken. In diesem Jahr hat die Änderungsanzeige des Landes Niedersachsen dazu geführt, dass das Lkw-Fahrverbot auf den genannten Abschnitten der Autobahnen 1 und 7 nicht mehr notwendig ist.