Angesichts der anhaltenden Niedrigwasserlage auf Rhein und anderen Wasserstraßen haben zahlreiche Bundesländer die Sonn- und Feiertagsfahrverbote für Lastwagen gelockert. Mit den Ausnahmeregelungen sollen zusätzliche Transportkapazitäten auf der Straße geschaffen und die Auswirkungen auf Lieferketten begrenzt werden.
Hintergrund ist die eingeschränkte Binnenschifffahrt. Viele Schiffe können derzeit nur mit reduzierter Ladung verkehren, sodass Güter zunehmend auf Straße und Schiene verlagert werden müssen.
Lockerungen in den meisten Bundesländern
Bis zum 31. August gelten entsprechende Ausnahmen in Berlin, Brandenburg, Schleswig-Holstein, Hamburg, Bremen, Niedersachsen, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen, Bayern, Baden-Württemberg und Sachsen.
In Rheinland-Pfalz und im Saarland wurden die Regelungen sogar bis zum 30. September verlängert. Sachsen-Anhalt haben bislang keine entsprechenden Lockerungen beschlossen.
Unterschiedliche Regelungen je nach Bundesland
Die Ausgestaltung der Ausnahmen fällt regional unterschiedlich aus. In allen Ländern außer Thüringen sind die Erleichterungen ausdrücklich an Transporte gebunden, die im Zusammenhang mit den Folgen des Niedrigwassers stehen.
Bayern begrenzt die Regelung zusätzlich auf unbedingt notwendige Lieferungen, während Thüringen als einziges Bundesland das Sonntagsfahrverbot für Lkw bis zum 31. August ganz aufgehoben hat.
Lieferketten sollen stabilisiert werden
Mit den Sonderregelungen reagieren die Länder auf die angespannte Lage im Güterverkehr. Durch die niedrigen Pegelstände können viele Binnenschiffe ihre Kapazitäten nicht vollständig ausnutzen, was zu steigenden Transportkosten und zusätzlichen Belastungen für Industrie und Handel führt.
Die vorübergehende Verlagerung von Gütertransporten auf die Straße soll dazu beitragen, Versorgungsengpässe zu vermeiden und die Funktionsfähigkeit der Lieferketten aufrechtzuerhalten.