Der Bundesrechnungshof sieht bei den Korridorsanierungen der Bahn erhebliche Defizite. Kritisiert werden unter anderem die Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen, Kostensteigerungen und die zugesagte Baufreiheit nach Abschluss der Sanierungen. Das Verkehrsministerium soll nach Ansicht des Rechnungshofs nachsteuern und die Wirtschaftlichkeit jeder Korridorsanierung gesondert nachweisen.
„Die ersten Korridorsanierungen zeigen gravierende Fehlentwicklungen“, heißt es in einem Bericht des Rechnungshofs an den Haushaltsausschuss des Bundestags. Der Bericht lag der Deutschen Presse-Agentur vor.
Der Bundesrechnungshof wirft der Bahn dabei erhebliche Mängel bei der Sanierung hochbelasteter Bahnstrecken vor. Bisherige Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen seien „fehlerhaft und nicht belastbar“, heißt es im Bericht. Die Bahn-Sparte DB InfraGO halte Versprechen weitgehend nicht ein.
Der Bundesrechnungshof fordert ein „konsequentes Nachsteuern“. Das Bundesverkehrsministerium habe in einer Stellungnahme die Feststellungen des Rechnungshofs nicht entkräftet, sondern bestätige vielmehr bestehende Defizite bei den Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen und der Erfolgskontrolle.
Gegen die Kritik des Rechnungshofs, dass die Kosten für einzelne Projekte häufig die ursprünglichen Planungen überschreiten, führt die Bahn auch Sanierungen an, die günstiger wurden als geplant. Dazu zählen den Angaben zufolge etwa die Modernisierungen der Strecken Nürnberg-Regensburg sowie Hagen-Wuppertal-Köln.
Neben der Umsetzung des Konzepts stellt der Rechnungshof vor allem dessen wirtschaftliche Grundlage infrage. Der Bundesrechnungshof fordert in dem Bericht das Verkehrsministerium auf, die Wirtschaftlichkeit und den Erfolg der Korridorsanierungen „haushaltsrechtskonform“ nachzuweisen und die festgestellten Defizite zu beheben. Die Wirtschaftlichkeit jeder Korridorsanierung müsse gesondert nachgewiesen werden.
„Für die Milliardeninvestitionen in Korridorsanierungen fehlt eine tragfähige Entscheidungsgrundlage.“ Dem Haushaltsausschuss fehlten wesentliche Informationen, um seine parlamentarische Budget- und Kontrollverantwortung wahrnehmen zu können. Bei den ersten abgeschlossenen Korridorsanierungen seien die Kosten zum Teil erheblich gestiegen.
Die Bahn habe die in Aussicht gestellte „Baufreiheit“ bei den Korridorsanierungen von zunächst zehn auf fünf Jahre verringert. Auch die fünfjährige Baufreiheit aber halte sie bereits jetzt wegen nachgelagerter Arbeiten und der Beseitigung von Mängeln nicht ein.
Die Bahn hält hingegen grundsätzlich an ihrer Zusage fest, größere baubedingte Einschränkungen nach der Modernisierung möglichst lange zu vermeiden
Der bundeseigene Konzern betonte jüngst, dass das Versprechen weiterhin gelte: „Einmal bauen, einmal grundlegend modernisieren – und die Strecke anschließend möglichst bis zu zehn Jahre weitgehend frei von größeren baubedingten Einschränkungen halten.“ Die Einhaltung solle künftig konsequenter sichergestellt werden. Gleichzeitig brauche es auch mehr Realismus.
Die Grünen-Fraktion des Bundestags reagierte mit Kritik an der Bahn auf den Bericht des Rechnungshofes. „Ausufernde Kosten, längere Sperrungen, reduzierter Sanierungsumfang – das ist die miese Bilanz der bisherigen Korridorsanierungen“, sagte die Grünen-Haushälterin Paula Piechotta.
Die Versprechungen der Bahn, Fehler vergangener Korridorsanierungen abzustellen, erfüllten sich nicht. „Die Bahn hat den Vertrauensvorschuss, den sie für die Korridorsanierungen bekommen hat, restlos aufgebraucht.“