Das Transportgewerbe werde durch die Sperrung der Ausweichrouten entlang der Autobahn A2 auf unzumutbare Weise gestoppt, kritisiert der Landesverband des Verkehrsgewerbes Sachsen-Anhalt (LVSA). Es geht um ein seit dem 1. September geltendes Durchfahrts- und Abfahrtsverbot für Lkw über 7,5 Tonnen an mehreren Anschlussstellen der A2, so der LVSA. Die Regelung führe „zu erheblichen Problemen für Fahrer und Transportunternehmen“ und werfe Fragen hinsichtlich „Verkehrssicherheit, Lenk- und Ruhezeiten sowie der ohnehin angespannten Situation bei den Lkw-Stellplätzen“ auf, kritisiert der Verband.
LVSA fordert Rücknahme der Regelung
Schwertransporte würden durch die Regelung „auf verstopften Autobahnen festgehalten“, kritisiert der LVSA. Man fordert daher Sachsen-Anhalts Verkehrsministerin Lydia Hüskens (FDP) dazu auf, die Maßnahme „unverzüglich zurückzunehmen“, schreibt der Verband in einer Mitteilung. Das Durchfahrtsverbot löse kein Verkehrsproblem, sondern lager die „Misere einseitig auf dem Rücken der Lkw-Fahrer und Logistikunternehmen aus“, so der LVSA.
Die Kritikpunkte des LVSA im Überblick:
- Wer hohe Mautbeträge für die Nutzung des Straßennetzes zahlt, darf im Staufall nicht auf der Autobahn gefangen gehalten werden. Wenn die Autobahn wegen eines Staus über längere Zeit nicht befahrbar ist, müssen für den Schwerverkehr zugleich sichere und praxistaugliche Möglichkeiten bestehen, die Autobahn zu verlassen.
- Überfüllte Raststätten und gesperrte Abfahrten machen das Einhalten der gesetzlichen Lenk- und Ruhezeiten in der Praxis erheblich schwieriger. Läuft die zulässige Lenkzeit aus, kann ein Fahrer nicht einfach weiterfahren, nur weil kein geeigneter Stellplatz erreichbar ist. Die Politik zwingt Fahrer damit faktisch zu Verstößen oder zu gefährlichen und nicht hinnehmbaren Nothalten auf dem Seitenstreifen.
- Ausweichverbote stoppen Just-in-Time Lieferungen der heimischen Industrie, erschweren die Verpflegung sowie AdBlue Betankung der Fahrer und verlagern das Parkchaos in ungeeignete Wohn- und Gewerbegebiete. Auch Tankstellen, Werkstätten und andere notwendige Versorgungsangebote müssen für den Schwerverkehr erreichbar bleiben.
- Ein künstlich verdichteter Lkw-Stau auf der Autobahn blockiert Rettungsgassen und erhöht das Risiko schwerer Auffahrunfälle am Stauende dramatisch. Eine Verkehrsmaßnahme darf nicht dazu führen, dass sich die Zahl der auf der Autobahn festgehaltenen Lkw weiter erhöht, während gleichzeitig sichere Ausweichmöglichkeiten eingeschränkt werden.
- Was gilt für Lkw, die einen Betrieb, eine Tankstelle, eine Werkstatt oder einen anderen konkreten Anlaufpunkt außerhalb der Autobahn erreichen müssen? Eine pauschale Beschränkung darf nicht dazu führen, dass notwendige Liefer- und Abholverkehre faktisch unterbunden werden.
- Seit Jahren fehlt es entlang der A2 an ausreichenden Lkw-Stellplätzen. Wenn gleichzeitig die Abfahrt von der Autobahn eingeschränkt wird, verschärft sich genau dieses Problem. Fahrer brauchen bei Stau eine realistische Möglichkeit, ihre gesetzlich vorgeschriebenen Ruhezeiten sicher einzuhalten.
- Der Schwerverkehr verschwindet nicht, nur weil er bestimmte Straßen nicht mehr benutzen darf. Die Maßnahme verlagert die Auswirkungen der Überlastung und kann die Situation auf der A2 zusätzlich verschärfen. Es braucht deshalb ein belastbares Verkehrskonzept statt kurzfristiger Verbote.
- Entscheidend ist zudem, wann und nach welchen Kriterien das Abfahrts- und Durchfahrtsverbot tatsächlich greift. Die betroffenen Unternehmen und Fahrer benötigen eine klare, nachvollziehbare und rechtssichere Regelung.
Forderung nach Aufhebung der Abfahrtsverbote
„Unsere Fahrer sichern täglich die Versorgung des Landes und werden nun als Sündenböcke für verfehlte Infrastrukturpolitik abgestempelt“, erklärte LVSA-Geschäftsführer Tobias Hinze. Es könne nicht sein, dass „wir zahllose Steuern und Mauten abdrücken, während man uns gleichzeitig die Beine stellt. Wir fordern die sofortige Aufhebung der Abfahrtsverbote entlang der A2“.