Kontrollen zu Mindestlohn und Schwarzarbeit

13.05.2026 10:20 Uhr | Lesezeit: 3 min
Mindestlohn
Laut dem Zoll standen in 17 Fällen Verstöße gegen die Zahlung des Mindestlohns im Raum
© Foto: Marco2811/ AdobeStock

Bei der Kontrolle von Kurier- und Paketdienstleistern hat der Zoll in Sachsen-Anhalt in mehreren Fällen Verstöße sowie weiteren Ermittlungsbedarf festgestellt.

Bei Kontrollen zu Mindestlohn und Schwarzarbeit hat der Zoll in Sachsen-Anhalt jetzt Kurier-, Express- und Paketdienstleister unter die Lupe genommen. Insgesamt wurden 250 Beschäftigte überprüft, wie das Hauptzollamt Magdeburg mitteilte. In 38 Fällen seien weitere Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) erforderlich. In 17 Fällen stünden Verstöße gegen die Zahlung des Mindestlohns im Raum.

Arbeitszeiten nicht oder nicht vollständig vergütet

Die FKS stelle in der Branche immer wieder fest, dass „Personal falsch oder nicht bei den Sozialversicherungsträgern angemeldet ist und Arbeitszeiten nicht oder nicht vollständig vergütet werden“, hieß es. So würden etwa Überstunden sowie die Zeiten für die Beladung der Fahrzeuge oder Fahrten zwischen den Paketzentren und dem ersten Zustellort nicht entlohnt.

Zoll kontrolliert 21 Unternehmen

Kontrolliert wurden unter anderem Unternehmen in Magdeburg, Halle, Teutschenthal, Eisleben, Sangerhausen und im Südharz. In Wittenberg wurde den Angaben nach auf einem Parkplatz an der Bundesstraße 2 eine Kontrollstelle in beide Fahrtrichtungen eingerichtet. Im nördlichen Sachsen-Anhalt wurden bei mobilen Kontrollen Beschäftigte von 21 Unternehmen geprüft.

Personal bei Subunternehmen kommt zunehmend aus Drittstaaten

Man beobachte den Einsatz von Subunternehmen, um etwa Sozialversicherungsbeiträge vorzuenthalten oder zu veruntreuen und Steuern zu hinterziehen, so das Hauptzollamt. Die Beschäftigten würden oftmals aus EU-Mitgliedstaaten stammen, zunehmend aber auch aus Drittstaaten.


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