Headset, Handy & Co. am Arbeitsplatz: Was ist erlaubt und was nicht?

Handy und Radio einerseits, Kommunikation und Konzentration andererseits: Private Bedürfnisse und Hilfsmittel unterliegen in der Arbeit gewissen Regeln.
Handy, Kopfhörer, Musikhören - beliebte Alltagsbegleiter, die sich Nutzer aus der Freizeit kaum mehr wegdenken können. Doch sind diese Mittelchen auch zulässig, um sich den Arbeitstag zu versüßen? Und wie sieht es andererseits aus, wenn der Arbeitgeber verpflichtend Headsets am Arbeitsplatz einführen will?
Dieser zweiten Frage ist das Bundesarbeitsgericht (BAG) im vergangenen Jahr für den Fall nachgegangen, dass im Unternehmen ein Betriebsrat vorhanden ist (Beschluss vom 16. Juli 2024, 1 ABR 16/23). In der konkreten Situation verpflichtete der Arbeitgeber - ein Bekleidungseinzelhandelskonzern - seine Arbeitnehmer, während ihrer Arbeitszeit Headsets zu nutzen. Die Geräte sind über eine Basisstation live miteinander verbunden. Mitarbeiter könnten interne Gespräche über die Basisstation besser koordinieren, erklärte das Unternehmen den Grund für die neue Pflicht. Dagegen wandte sich der…