Die Bundesnetzagentur hat die neuen Trassenpreise für das Netz der DB InfraGO AG veröffentlicht. Ab dem 14. Dezember 2025 gelten die Entgelte für die Fahrplanperiode 2025/2026 – und sie fallen deutlich moderater aus als ursprünglich befürchtet.
„Die Preise für Zugtrassen sind zuletzt stark gestiegen. Für das kommende Jahr konnten wir diesen Trend bremsen“, erklärt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur. Möglich wurde das durch das im November verabschiedete Gesetz zur Abmilderung des Trassenentgeltanstiegs. Es sorgt dafür, dass die durch die gestiegene Eigenkapitalausstattung der DB InfraGO ausgelösten Kosten nur gedämpft bei den Eisenbahnverkehrsunternehmen ankommen. Auch zusätzliche Bundesmittel für Instandhaltung wirken entlastend.
Bundesnetzagentur deckelt die Kosten
Die Bundesnetzagentur hat die Obergrenze der Gesamtkosten auf 6,991 Milliarden Euro festgelegt – deutlich weniger als die von DB InfraGO beantragten 9,290 Milliarden. Ein zentraler Kostentreiber waren Eigenkapitalzuführungen des Bundes in den Jahren 2024 und 2025, die als Ersatz für entfallene Zuwendungen über die Deutsche Bahn AG dienten. Anders als klassische Fördermittel sind diese Mittel kostenrelevant, da sie zu Abschreibungen und einem Gewinnanspruch führen. Das neue Gesetz begrenzt diesen Anspruch auf 1,9 Prozent – was die Gesamtkosten um rund 700 Millionen Euro senkt.
Die Generalsanierung schlägt zubuche
Zusätzliche Belastungen entstehen durch gestiegene Instandhaltungskosten im Zuge der laufenden Generalsanierung. Zwar wurden die Zuwendungen im Rahmen der LuFV III nochmals erhöht, doch nicht alle von DB InfraGO geltend gemachten Kosten wurden anerkannt – insbesondere jene, die aus der eigenen Risikosphäre stammen.
Durchschnittlich 2,4 Prozent Verteuerung
Die genehmigten Entgelte steigen im Durchschnitt um 2,4 Prozent gegenüber 2025. Ursprünglich hatte DB InfraGO eine Erhöhung um rund 16 Prozent beantragt. Im Schienenpersonennahverkehr liegt die Steigerung bei 3 Prozent – exakt im Rahmen der gesetzlich festgelegten Trassenpreisbremse. Im Fernverkehr sinken die Entgelte sogar um 1,2 Prozent. Für den Schienengüterverkehr ergibt sich ein Plus von 5,8 Prozent. Unternehmen, die von Umleitungen infolge der Generalsanierung betroffen sind, erhalten gezielte Vergünstigungen.
Das Genehmigungsverfahren wurde in diesem Jahr bis kurz vor Beginn der Fahrplanperiode fortgeführt – im Konsens mit dem Sektor und mit Blick auf die Gesetzesverabschiedung. Die neuen Entgelte bilden die Grundlage für den Netzfahrplan 2025/2026, der am 14. Dezember 2025 startet.