Nachdem der Rat der Europäischen Union und das Europäische Parlament die große EU-Zollreform in der vergangenen Woche förmlich angenommen haben, wurde sie am Samstag, den 19. September im Amtsblatt veröffentlicht und ist damit in Kraft getreten.
EU-Zollbehörde soll 2027 starten
Die Reform, durch die das Zollsystem der EU modernisiert werden soll, wird schrittweise umgesetzt. Im Mittelpunkt stehen dabei der modernisierte Zollkodex der Union (UZK) als Rechtsgrundlage für die EU-Zollreform und die Einrichtung einer neuen EU-Zollbehörde (EUCA).
Die EUCA mit Sitz in Lille wurde am 20. September offiziell gegründet, soll voraussichtlich 2027 ihre Tätigkeit aufnehmen und eine neue EU-Zolldatenplattform entwickeln. Diese soll ab dem 1. Juli 2028 für Sendungen im elektronischen Handel verbindlich sein. Für den Rest des Handels werde der Data Hub spätestens ab 2031 betriebsbereit sein, so die Kommission.
Neue Bearbeitungsgebühr für kleine Pakete
Mit der neuen UZK-Verordnung wurde auch eine neue Bearbeitungsgebühr für in die EU verschickte kleine Pakete beschlossen. Die EU wird sie ab November 2026 mit einem festen Betrag anwenden, der noch in einem delegierten Rechtsakt der Kommission festgelegt werden soll. Damit nimmt die EU insbesondere chinesische Online-Händler wie Shein, Temu, AliExpress ins Visier.