EU-Parlament stimmt neuer Zollgebühr zu

17.09.2026 09:54 Uhr | Lesezeit: 3 min
A customs agent examining imported goods and checking import duty documents
Die Abgabe soll die steigenden Kosten aus dem Online-Handel decken, etwa die Kontrolle bei der Einfuhr (Symbolbild)
©Foto: Ibad/ AdobeStock

Ab November erhebt die EU eine neue Gebühr für Online-Sendungen, dies soll steigenden Kosten durch die wachsende Zahl kleiner Sendungen decken und ist Teil einer größeren Zollreform.

Für Millionen Pakete mit Online-Ware wird ab November eine neue Bearbeitungsgebühr fällig. Dafür hat das Europäische Parlament endgültig grünes Licht gegeben. Nun muss die EU-Kommission muss noch die Höhe der Gebühr festlegen. Für die Zahlung sind nach Angaben der EU die Online-Handelsplattformen zuständig. Ab 1. November soll die neue Abgabe für im Internet bestellte und in die EU eingeführte Produkte gelten und von den nationalen Behörden erhoben werden. Ihre Höhe soll alle zwei Jahre aktualisiert werden. Die EU-Staaten haben den neuen Regeln bereits zugestimmt, so dass sie im Amtsblatt veröffentlicht werden können und später in Kraft treten. 

Sechs Milliarden Pakete von Onlinehändlern

Die neuen Regeln dürften Online-Händler wie Shein, Temu, AliExpress oder auch Amazon betreffen. Die Abgabe soll die steigenden Kosten durch die wachsende Zahl kleiner Sendungen aus dem Online-Handel decken, etwa die Sichtung und Kontrolle bei der Einfuhr. Im Jahr 2025 wickelten die europäischen Zollämter nach Angaben der EU-Staaten rund sechs Milliarden Pakete von Onlinehändlern ab. 90 Prozent davon seien aus China in die EU gelangt. Die neue Bearbeitungsgebühr ist Teil einer größeren Zollreform. Unter anderem entsteht eine neue EU-Zollbehörde, die im kommenden Jahr in Lille ihre Arbeit aufnehmen soll. 

Billigimporte werden bereits seit Juli verzollt

Seit Juli wird unabhängig davon auch auf günstige Waren aus dem Ausland Zoll fällig. Pro Warengruppe in der Sendung werden pauschal drei Euro berechnet. Dafür sind eigentlich die Verkäufer oder Importeure verantwortlich. Manche Händler reichen die Zollpauschale aber an Verbraucher weiter, die nun mehr zahlen müssen. Europaweite Daten, wie sich die Paketzahlen seitdem verändert haben, sind noch nicht bekannt. Nach Frankreich wurden nach Angaben des dortigen Wirtschaftsministeriums in den ersten Wochen bis zu 40 Prozent weniger kleine Pakete eingeführt. 

Zollpflicht in der EU ab dem ersten Euro

Die Zollpauschale ist als Übergangslösung gedacht, bis 2028 eine neue digitale Plattform zur Abwicklung und Kontrolle an den Start geht und dann alle in die EU importierten Waren ab dem ersten Euro zollpflichtig sind. Die Nutzung der Plattform soll ab Juli 2028 für Online-Händler verpflichtend sein, für alle anderen Händler ab März 2034.


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