Die neue EU-Verpackungsverordnung (Packaging and Packaging Waste Regulation, kurz PPWR) ist seit Mittwoch, 12. August, in Kraft. Aus Sicht des Handels drohen jedoch zusätzliche bürokratische Anforderungen für Unternehmen, die Waren in mehreren EU-Mitgliedstaaten vertreiben, wie die dpa mitteilt.
Registrierung in jedem EU-Mitgliedstaat erforderlich
Nach den Vorgaben der EU-Verpackungsverordnung müssen sich Unternehmen künftig in jedem Mitgliedstaat separat registrieren, in den sie ihre Produkte verkaufen. Zusätzlich ist dort jeweils die Benennung eines Bevollmächtigten vorgeschrieben.
HDE warnt vor Belastungen im EU-Binnenmarkt
Der Handelsverband Deutschland unterstützt die Ziele der Verordnung grundsätzlich. Zugleich sieht der Verband Risiken für Unternehmen durch unterschiedliche nationale Anforderungen.
Antje Gerstein, Geschäftsführerin Nachhaltigkeit beim HDE, erklärte: „In der Praxis darf sie aber nicht dazu führen, dass Unternehmen durch unterschiedliche Registrierungs-, Melde- und Bevollmächtigtenpflichten in den einzelnen Mitgliedstaaten unverhältnismäßig belastet werden.“
Unterschiedliche nationale Umsetzung sorgt für Kritik
Nach Einschätzung des HDE ist die Umsetzung der Verordnung in zahlreichen EU-Staaten noch nicht ausreichend vorangeschritten. Der Verband sieht deshalb die Gefahr zusätzlicher Unsicherheiten für grenzüberschreitend tätige Unternehmen.
„Gerade, weil die PPWR in zahlreichen Mitgliedstaaten weit von einer nationalen Umsetzung entfernt ist, bahnt sich jetzt im EU-Binnenmarkt ein großes Durcheinander an“, sagte Antje Gerstein.
Handel fordert Nachbesserungen durch EU-Kommission
Der HDE hatte bereits vor mehreren Monaten eine Verschiebung der neuen Regelungen gefordert. Nun sieht der Verband die Europäische Kommission in der Verantwortung, die Vorgaben praktikabler zu gestalten.
„Die EU-Kommission ist in der Pflicht, zügig so nachzubessern, dass die bürokratischen Belastungen für die Unternehmen nicht ausufern“, sagte Antje Gerstein.