EU-Verpackungsverordnung: Handel warnt vor Durcheinander

14.08.2026 12:49 Uhr | Lesezeit: 2 min
PPWR-Schild, neue EU-Verordnung für Verpackungsabfälle
Mit der neuen EU-Verpackungsverordnung müssen Unternehmen bei Verkäufen in andere EU-Staaten zusätzliche Registrierungs- und Meldepflichten erfüllen
© Foto: Berit Kessler/CHROMORANGE/picture alliance

Die neue EU-Verpackungsverordnung (PPWR) ist in Kraft. Der Handelsverband Deutschland (HDE) befürchtet wegen national unterschiedlicher Registrierungs-, Melde- und Bevollmächtigtenpflichten zusätzliche Belastungen für Unternehmen im EU-Binnenmarkt und fordert Nachbesserungen durch die EU-Kommission.

Die neue EU-Verpackungsverordnung (Packaging and Packaging Waste Regulation, kurz PPWR) ist seit Mittwoch, 12. August, in Kraft. Aus Sicht des Handels drohen jedoch zusätzliche bürokratische Anforderungen für Unternehmen, die Waren in mehreren EU-Mitgliedstaaten vertreiben, wie die dpa mitteilt.

Registrierung in jedem EU-Mitgliedstaat erforderlich

Nach den Vorgaben der EU-Verpackungsverordnung müssen sich Unternehmen künftig in jedem Mitgliedstaat separat registrieren, in den sie ihre Produkte verkaufen. Zusätzlich ist dort jeweils die Benennung eines Bevollmächtigten vorgeschrieben.

Lesen Sie hier, was sich für Sie ändert, wenn Sie als Unternehmen Verpackungen oder verpackte Produkte unter eigenen Namen oder eigenen Marke entwickeln oder herstellen.

HDE warnt vor Belastungen im EU-Binnenmarkt

Der Handelsverband Deutschland unterstützt die Ziele der Verordnung grundsätzlich. Zugleich sieht der Verband Risiken für Unternehmen durch unterschiedliche nationale Anforderungen.

Antje Gerstein, Geschäftsführerin Nachhaltigkeit beim HDE, erklärte: „In der Praxis darf sie aber nicht dazu führen, dass Unternehmen durch unterschiedliche Registrierungs-, Melde- und Bevollmächtigtenpflichten in den einzelnen Mitgliedstaaten unverhältnismäßig belastet werden.“

Unterschiedliche nationale Umsetzung sorgt für Kritik

Nach Einschätzung des HDE ist die Umsetzung der Verordnung in zahlreichen EU-Staaten noch nicht ausreichend vorangeschritten. Der Verband sieht deshalb die Gefahr zusätzlicher Unsicherheiten für grenzüberschreitend tätige Unternehmen.

„Gerade, weil die PPWR in zahlreichen Mitgliedstaaten weit von einer nationalen Umsetzung entfernt ist, bahnt sich jetzt im EU-Binnenmarkt ein großes Durcheinander an“, sagte Antje Gerstein.

Handel fordert Nachbesserungen durch EU-Kommission

Der HDE hatte bereits vor mehreren Monaten eine Verschiebung der neuen Regelungen gefordert. Nun sieht der Verband die Europäische Kommission in der Verantwortung, die Vorgaben praktikabler zu gestalten.

„Die EU-Kommission ist in der Pflicht, zügig so nachzubessern, dass die bürokratischen Belastungen für die Unternehmen nicht ausufern“, sagte Antje Gerstein.

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