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PPWR im Online-Handel: EU-Verordnung verändert Versandlogistik ab 2026

11.08.2025 09:40 Uhr | Lesezeit: 5 min
Pakete auf einer Fördertechnik im Versandzentrum
Onlinehandel und Logistik müssen Versandverpackungen künftig recyclingfähig gestalten und Leerraumquoten einhalten
© Foto: greenblue/stock.adobe.com (generiert mit KI)

Die PPWR bringt ab 2026 strenge Vorgaben zu Recycling, Leerraumquoten und Rezyklateinsatz. Welche Änderungen Online- und Versandhandel sowie deren Logistikpartner bevorstehen.

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Mit der neuen EU-Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle (PPWR) kommen auf den Online- und Versandhandel sowie deren Logistikpartner grundlegende Änderungen zu. Der Einsatz von Versandkartons, Füllmaterialien und Etiketten wird künftig strenger reguliert. Die PPWR verfolgt das Ziel, Verpackungsmüll zu vermeiden, wiederverwendbare Systeme zu fördern und Verpackungen recyclingfähig zu machen. Logistikunternehmen, die den Versand für E-Commerce-Anbieter abwickeln, sollten sich jetzt mit den Anforderungen vertraut machen. Dieser Beitrag fasst die wichtigsten Neuerungen zusammen, die die PPWR mit sich bringt.

Was ist die PPWR, wann tritt sie in Kraft und wann muss sie in Deutschland angewendet werden?

Die Verordnung (EU) 2024/1610 wurde am 12. Februar 2025 im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Sie ersetzt die bisherige Richtlinie 94/62/EG und gilt unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten – also auch in Deutschland – ohne nationale Umsetzung.

Die PPWR tritt am 12. August 2026 in Kraft. Ab diesem Datum sind erste Anforderungen verbindlich anzuwenden, weitere folgen gestaffelt bis 2030 und 2040.

Wann treten Regelungen in Kraft, die für den Online- und Versandhandel und deren Logistik relevant sind?

Bereits ab dem 12. August 2026 gilt die Pflicht zur Konformitätserklärung für alle in Verkehr gebrachten Verpackungen (Art. 39 PPWR).

Besonders relevant für den Onlinehandel sind jedoch die Vorgaben, die ab dem 1. Januar 2030 greifen:

  • Recyclingfähigkeit: Alle Verpackungen müssen technisch und praktisch recycelbar sein
  • Maximales Leerraumvolumen: Versandverpackungen dürfen nicht mehr als 50 Prozent Leerraum enthalten
  • Rezyklatquoten: Für bestimmte Kunststoffverpackungen gelten verbindliche Mindestrezyklatanteile (z. B. 35 Prozent für Post- und Versandverpackungen aus Kunststoff, Art. 7).
  • Wiederverwendung: Einführung von Wiederverwendungsvorgaben im Versandhandel

Welche Anforderungen stellt die PPWR generell an Versandverpackungen?

Versandverpackungen – etwa Kartons, Versandtaschen, Etiketten, Polstermaterial – müssen künftig nach strengen Ökodesign-Kriterien gestaltet sein:

  • Recyclingfähigkeit ab 2030 (technisch und praktisch möglich)
  • Materialeinsparung: nur so groß und schwer wie nötig
  • Verbindliche Rezyklatquoten bei Kunststoffverpackungen (z. B. 35 % ab 2030, 65 % ab 2040)
  • Kennzeichnungspflichten ab 2030 zur Materialzusammensetzung und Entsorgung

Welche Anforderungen stellt die PPWR an Kartons?

  • Maximal 50 Prozent Leerraumvolumen ab 2030 – bezogen auf das Verhältnis Produkt- zu Verpackungsvolumen, gemessen je Produktgruppe (Ausnahmen in Anhang V, Teil 1 geregelt)
  • Recyclingfähigkeit gemäß Anhang II (keine nicht trennbaren Verbundmaterialien)
  • Minimierung von Gewicht und Volumen

Welche Anforderungen stellt die PPWR an Füllmaterial?

Polster- und Füllmaterial fällt ebenfalls unter die PPWR. Ab 2030 gilt:

  • Vermeidung unnötigen Füllmaterials
  • Wenn nötig, Einsatz recyclingfähiger Materialien
  • Bei Kunststofffüllmaterial: Einhaltung der Rezyklatquoten

Welche technischen Lösungen gibt es, um die Anforderungen zu erfüllen?

Um den Versandprozess zu automatisieren und Ressourcen einzusparen, stehen unter anderem folgende Ansätze zur Verfügung:

  • Right-Sized Packaging: Maschinen passen den Karton exakt auf die Größe der Ware an – minimiert Leerraum und Polsterbedarf.
  • Datenbasierte Kartonwahl: KI-gestützte Systeme ermitteln auf Basis der Artikelstammdaten die optimale Kartongröße.
  • Automatisierte Void-Fill-Systeme: Sensoren erfassen den verbleibenden Leerraum und dosieren passgenau die erforderliche Menge Füllmaterial – idealerweise aus recycelbarem Papier
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