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EU-Entwaldungsverordnung: Belastung für Lieferketten

18.08.2025 13:45 Uhr | Lesezeit: 3 min
Ein rotes, zerkratztes Hinweisschild mit der Aufschrift "Lieferketten gestört" vor der MOL TRUST, einem der größten Containerschiffe der Welt, am HHLA Container Terminal Burchardkai im Hamburger Hafen
Die EU-Entwaldungsverordnung soll ab Ende 2025 gelten – Unternehmen fordern Nachbesserungen und mehr Umsetzbarkeit
© Foto: Torsten Sukrow/ picturealliance

Die EU will mit der EUDR gegen globale Entwaldung vorgehen. Doch die aktuelle Ausgestaltung der Verordnung stellt viele Unternehmen vor kaum lösbare Aufgaben. Die Wirtschaft fordert eine Verschiebung und Nachbesserung.

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Die Europäische Union plant mit der neuen Entwaldungsverordnung (EUDR), den Import von Produkten aus entwaldeten Flächen zu unterbinden. Ziel ist es, Entwaldung und Waldschädigung weltweit zu reduzieren. Die gewerbliche Wirtschaft unterstützt dieses Anliegen grundsätzlich – kritisiert jedoch die Umsetzung als praxisfern und belastend für bestehende Lieferketten. Das geht aus einer aktuellen Mitteilung der DIHK hervor.

Hohe Anforderungen – besonders für kleinere Unternehmen

Ab Ende 2025 müssen Unternehmen mit Sitz in der EU nachweisen, dass ihre Produkte nicht von Flächen stammen, die nach dem 31. Dezember 2020 entwaldet wurden. Betroffen sind Rohstoffe wie Rindfleisch, Palmöl, Soja, Kaffee, Kakao, Holz und Kautschuk sowie daraus hergestellte Produkte wie Schokolade, Cappuccino oder Zeitungen.

Die Nachweispflicht umfasst die gesamte Lieferkette und erfordert unter anderem die Erfassung von Geodaten. Gerade kleine und mittlere Unternehmen verfügen laut DIHK oft nicht über die nötigen Ressourcen, um diese Anforderungen zu erfüllen. Zusätzlich erschwert die Weigerung einzelner Handelspartner, etwa China, zur Herausgabe von Geodaten die Umsetzung.

Zeitdruck vor Geltungsbeginn

Fünf Monate vor Inkrafttreten der Verordnung wird in Brüssel und den Mitgliedstaaten weiterhin über die Ausgestaltung diskutiert. Die Unsicherheit bei Unternehmen wächst, teil die DIHK mit. Bereits 2024 wurde der Start der EUDR um ein Jahr verschoben. Die Wirtschaft fordert nun eine weitere Verschiebung, um offene Fragen zu klären und die Verordnung auf Praxistauglichkeit zu prüfen.

Vorschläge für mehr Umsetzbarkeit

Aus Sicht der gewerblichen Wirtschaft sind folgende Anpassungen notwendig:

  • Verschiebung des Geltungsbeginns
  • Einführung einer Null-Risiko-Kategorie für Länder ohne relevantes Entwaldungsrisiko
  • Anwendung des Once-Only-Prinzips zur Vermeidung mehrfacher Nachweispflichten
  • Übergangsjahr ohne Sanktionen zur Erprobung der Umsetzung
  • Zulassung alternativer Verfahren zur Geolokalisierung
  • Einführung von De-minimis-Schwellen für geringe Mengen

Diese Maßnahmen sollen demnach die Berichtspflichten vereinfachen und die Verordnung mit der EU-Binnenmarktstrategie von Mai 2025 in Einklang bringen, die komplexe Vorschriften als Hemmnis identifiziert. Die Wirtschaft, so die DIHK, fordert, Nachhaltigkeit und Leistungsfähigkeit nicht gegeneinander auszuspielen. Eine praxisnahe, rechtssichere und verhältnismäßige Umsetzung der EUDR sei notwendig, um entwaldungsfreie Lieferketten zu ermöglichen, ohne den internationalen Handel zu gefährden.

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#Lieferketten

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