EU beschließt einheitliche Messmethode für Treibhausgase

10.11.2025 08:45 Uhr | Lesezeit: 4 min
CO2
Einheitliche EU-Regeln bei der Treibhausgas-Messung sollen Klarheit schaffen, aber die Erfassung bleibt freiwillig
© Foto: Dilok/ AdobeStock

Die EU-Gesetzgeber haben sich auf ein EU-weit einheitliches Verfahren geeinigt, mit dem Treibhausgase im Verkehr gemessen und angegeben werden müssen. In gut vier Jahren soll es starten.

Das Europaparlament und die EU-Mitgliedstaaten haben sich auf ein System geeinigt, mit dem Treibhausgase im Verkehr künftig bei allen Verkehrsträgern nach gleichen Standards gemessen und angeben werden sollen.

Das werde sowohl die Vergleichbarkeit der Treibhausgasbilanz der unterschiedlichen Verkehrsträger erleichtern, als auch für einheitliche Angaben der Treibhausgasbilanzen innerhalb der EU führen, teilen die EU-Einrichtungen mit. Eine Verpflichtung, Treibhausgase im Verkehr zu messen und anzugeben, wird es allerdings auch weiterhin nicht geben.

EU-Gesetzgebungsprozess und Zeitplan bis zur Einführung

Europaparlament und Ministerrat schließen damit einen Gesetzgebungsprozess ab, den die EU-Kommission mit ihrem Vorschlag im Juli 2023 begonnen hatte. Formal müssen die Neuerungen noch einmal vom Ministerrat und dem Plenum des EU-Parlaments angenommen werden. Das wird sehr wahrscheinlich noch in diesem Jahr passieren. 48 Monate danach, also in vier Jahre, sollen die Neuerungen dann in Kraft treten.

Vereinfachte Verfahren für kleinere Unternehmen

Die beschlossene Bemessungsmethode basiert auf der international anerkannt Norm ISO 14083-2023. Diese gibt es seit März 2023 und gilt in Deutschland bereits heute als Richtschnur für die Bemessung von Treibhausgasen im Verkehr. Die EU-Kommission wird in den kommenden vier Jahren digitale Anwendungsportale entwickeln und kostenlos zur Verfügung stellen, die es Verkehrsunternehmen erleichtern sollen, die Treibhausgase ihre Fahrzeuge zu berechnen.

Mittlere und kleinere Unternehmen (KMU) sollen auf vereinfachte Verfahren zurückgreifen können, um den bürokratischen und finanziellen Zusatzaufwand möglichst gering zu halten.

Kleinere Unternehmen müssen keine Primärdaten liefern

In diesem vereinfachten Verfahren sollen KMU auf eine umfassende Datenbasis zugreifen können, die die EU-Kommission in den nächsten vier Jahren erstellen wird. Durch Nutzung dieser Datenbasis sollen KMU von der Notwendigkeit befreit werden, Primärdaten an jedem einzelnen Fahrzeug zu messen.

Größere Unternehmen sollen dagegen nur Primärdaten liefern. Wo die Grenze zwischen KMU und größeren Unternehmen verläuft, ist in der EU-Verordnung nach Informationen aus dem Europaparlament nicht definiert.

„Verlässliche Daten sind entscheidend“

Der CDU-Europaabgeordnete Norbert Lins, der als federführender Berichterstatter im Verkehrsausschuss die Verhandlungen mit dem Rat mitgeleitet hatte, zeigt sich zufrieden mit dem Ergebnis: „Wer den Klimawandel bekämpfen will, braucht verlässliche Daten über klimaschädliche Emissionen. Und zu deren Erfassung braucht es einheitliche Standards, die auch genutzt werden. Die beschlossene Verordnung soll für den Verkehrssektor genau dies sicherstellen“, kommentiert er.

In vier Jahren soll die EU-Kommission außerdem die Möglichkeit prüfen, Emissionen aus dem Lebenszyklus eines Fahrzeugs mit in die Berechnung der Treibhausgase einzubeziehen. Das habe das Europaparlament bei den Verhandlungen durchsetzen können. „Diesen Prozess werden wir genau verfolgen, damit die Instrumente praxisnah und verlässlich werden“, teilt Lins mit.

Positive Resonanz aus der Transport- und Logistikbranche

Verbände des Straßengüterverkehrs hatten sich während der Ausarbeitung des Gesetzes grundsätzlich positiv zu dieser Maßnahme geäußert. Entsprechend fällt auch die erste Reaktion des Europäischen Dachverbands der Speditions-, Transport-, Logistik- und Zolldienste Clecat in Brüssel aus.

Die neuen Vorgaben würden dazu beitragen, Transparenz, Vergleichbarkeit und Belastbarkeit von Emissions-Daten über alle Verkehrsträger hinweg zu verbessern, schreibt Clecat in einer Stellungnahme.

Ausdrücklich lobt der Verband den geringen bürokratischen Aufwand, den die EU-Regeln versprechen und hebt hervor, dass die Angaben von Treibhausgasemissionen weiter freiwillig bleibt. „Unternehmen, die solche Emissionen aber aus irgendwelchen Gründen angeben wollen, werden künftig die neue EU-Methode anwenden müssen“, betont Clecat.


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