EU aktualisiert Führerscheinregeln: Digital, Probezeit, Entzug

14.10.2025 13:15 Uhr | Lesezeit: 3 min
Im Bild sieht man in einem Rückspiegel eine Hand, die Führerschein und Fahrzeugpapiere aus dem Fenster hält, möglicherweise im Rahmen einer Kontrolle
Digitalisierung und Harmonisierung: Die EU führt einheitliche Führerscheinformate und Verfahren zum Fahrerlaubnisentzug ein.
© Foto: studio v-zwoelf/stock.adobe.com

Die EU modernisiert ihre Führerscheinrichtlinie: Ein digitaler Führerschein wird Standard, Fahranfänger unterliegen künftig strengeren Regeln und der Fahrerlaubnisentzug gilt EU-weit. Was sich konkret ändert.

Der Ausschuss für Verkehr und Tourismus (TRAN) hat am Montag, 13. Oktober, einer umfassenden Überarbeitung der EU-Führerscheinvorschriften zugestimmt. Ein zentrales Element ist die Einführung eines digitalen Führerscheins, der über eine EU-weite digitale Geldbörsentechnologie auf dem Smartphone verfügbar sein soll. Gleichzeitig bleibt das Recht auf einen physischen Führerschein bestehen.
Die vorläufige Einigung wurde im März 2025 unter der Leitung der EP-Berichterstatterin Jutta Paulus (Grüne, DE) zwischen Rat und Parlament erzielt und im September 2025 vom Rat bestätigt.

Zwei Jahre Probezeit für Fahranfänger

Die neuen Vorschriften sehen eine mindestens zweijährige Probezeit für Fahranfänger vor. In dieser Zeit gelten verschärfte Sanktionen bei Verstößen wie Fahren unter Alkoholeinfluss oder ohne Sicherheitsgurte beziehungsweise Kinderrückhaltesysteme. 

Medizinische Untersuchung vor Führerscheinerteilung

Vor der erstmaligen Ausstellung oder Verlängerung eines Führerscheins sollen alle Fahrer einer medizinischen Untersuchung unterzogen werden. Diese umfasst insbesondere das Sehvermögen sowie den Herz-Kreislauf-Zustand. Für Pkw- und Motorradfahrer können die Mitgliedstaaten alternativ auch Selbstbewertungsformulare oder andere Maßnahmen zulassen.

Fahrerlaubnisentzug soll EU-weit gelten

Eine weitere Vereinbarung betrifft den Fahrerlaubnisentzug. Wird einem Fahrer in einem EU-Land die Fahrerlaubnis entzogen, ausgesetzt oder eingeschränkt, soll diese Entscheidung künftig an das Ausstellungsland des Führerscheins weitergegeben werden. Damit soll sichergestellt werden, dass Sanktionen EU-weit durchgesetzt werden und rücksichtsloses Verhalten nicht durch Grenzüberschreitungen straflos bleibt.

Diese Regelung wurde ebenfalls im März 2025 unter der Leitung des EP-Berichterstatters Matteo Ricci (S&D, IT) vereinbart und im September vom Rat bestätigt.

Abstimmung und weitere Schritte

Die vorläufige Einigung zur Führerscheinreform wurde vom TRAN-Ausschuss mit 29 zu sieben Stimmen angenommen. Die Regelung zum Fahrerlaubnisentzug erhielt 31 Ja-Stimmen bei fünf Gegenstimmen. Die finale Abstimmung im Plenum des Europäischen Parlaments ist für Oktober vorgesehen.


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