Mindestausbildungsvergütung steigt 2026 auf 724 Euro monatlich

14.10.2025 15:30 Uhr | Lesezeit: 3 min
Gebäude des BIBB, Bundesinstitut fuer Berufsbildung, in Bonn
Ab 2026 gilt eine neue Mindestausbildungsvergütung: 724 Euro im ersten Ausbildungsjahr – festgelegt durch das BIBB gemäß Berufsbildungsgesetz.
© Foto: Ute Grabowsky/photothek.de/picture alliance

Das Bundesinstitut für Berufsbildung hat die neuen Sätze der Mindestausbildungsvergütung für 2026 veröffentlicht. Die monatliche Vergütung steigt um 6,2 Prozent im Vergleich zu 2025.

Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) hat die Mindestausbildungsvergütung für das Jahr 2026 gemäß den Vorgaben des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) neu berechnet. Die Veröffentlichung erfolgte am 10. Oktober im Bundesgesetzblatt durch das zuständige Bundesministerium.

Für Ausbildungsverhältnisse, die im Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2026 beginnen, gelten folgende monatliche Mindestvergütungen:

  • 724 Euro im ersten Ausbildungsjahr
  • 854 Euro im zweiten Ausbildungsjahr
  • 977 Euro im dritten Ausbildungsjahr
  • 1014 Euro im vierten Ausbildungsjahr

Im Vergleich zum Vorjahr bedeutet dies einen Anstieg von rund 6,2 Prozent im ersten Ausbildungsjahr (2025: 682 Euro).

Gesetzliche Grundlage und Anpassungsmechanismus

Die Mindestausbildungsvergütung wurde im Jahr 2020 eingeführt und stellt eine gesetzlich festgelegte Untergrenze für die monatliche Vergütung dar. Grundlage für die jährliche Anpassung ist die durchschnittliche Entwicklung der Ausbildungsvergütungen in den beiden vorangegangenen Jahren.

Für die Folgejahre der Ausbildung gelten gesetzlich definierte Zuschläge auf die Mindestvergütung des ersten Jahres:

  • +18 Prozent im zweiten Jahr
  • +35 Prozent im dritten Jahr
  • +40 Prozent im vierten Jahr

Seit Herbst 2023 ist das BIBB für die Fortschreibung der Vergütungssätze zuständig.

Tarifbindung und regionale Unterschiede

Tarifgebundene Ausbildungsbetriebe dürfen auch dann niedrigere Vergütungen zahlen, wenn dies im jeweiligen Tarifvertrag vorgesehen ist. Für nicht tarifgebundene Unternehmen gilt: Ihre Ausbildungsvergütung darf die tariflichen Sätze der jeweiligen Branche und Region um maximal 20 Prozent unterschreiten.

Die Analyse des BIBB zeigt, dass seit der Einführung der Mindestausbildungsvergütung 2020 nur für drei bis vier Prozent der neu abgeschlossenen Ausbildungsverhältnisse im ersten Ausbildungsjahr eine Vergütung in der genauen Höhe der Mindestausbildungsvergütung vereinbart worden ist. Der Anteil variiert je nach Beruf, Branche und Region.

Durchschnittswerte deutlich über Mindestgrenze

Laut BIBB-Daten erhielten Auszubildende in tarifgebundenen Betrieben im Jahr 2024 im Durchschnitt 1133 Euro brutto monatlich – über alle Ausbildungsjahre hinweg. Auch hier zeigen sich deutliche Unterschiede je nach Ausbildungsberuf und Zuständigkeitsbereich.

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