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EEG soll Bahnen doch belasten

26.03.2014 10:45 Uhr
EEG soll Bahnen doch belasten
Der Zank zwischen Wirtschafts- und Verkehrsministerium um die EEG-Umlage geht in die nächste Runde
© Foto: Picture Alliance/Bildagentur online

Laut einem Bericht des Handelsblatts droht den Bahnen nach einem neuen Gesetzentwurf für die Ökostrom-Reform künftig doch höhere Belastungen auf Strom.

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Berlin. Laut einem neuen Gesetzentwurf für die Ökostrom-Reform müssen U- und Straßenbahnen, aber vor allem der Marktführer Deutsche Bahn mit Mehrkosten von 100 Millionen Euro im Jahr rechnen. Das berichtet das Handelsblatt unter Berufung auf die Nachrichtenagentur Reuters, der der Gesetzentwurf vorliegt.

Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) würde mit der Forderung nach einer stärkeren Beteiligung der Bahnen an der Ökostrom-Umlage weitgehend zu seinem ursprünglichen Vorhaben zurückkehren. Demnach sollen die Bahnen künftig nicht mehr weitgehend von der Umlage zur Förderung des Ökostroms befreit werden. Nach Protesten aus der Verkehrsbranche und Widerstand von Verkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) hatte das Wirtschaftsministerium die Passagen in einer früheren Entwurfsfassung zur Mehrbelastung zunächst wieder gestrichen. Sie sahen vor, dass über die Jahre die Bahnen einen immer größeren Anteil an der Umlage tragen müssen, bis hin zu 30 Prozent im Jahr 2018. Nun seien diese Regelungen wieder im Gesetzentwurf verankert.

Allerdings kämen mit dieser Regelung auch einige kleinere Unternehmen wie Straßenbahnbetriebe in den Genuss von Ermäßigungen. In der Vergangenheit hatten die Rabatte erst ab einem Verbrauch von zehn Gigawattstunden Jahresverbrauch gegriffen, was wohl der Deutschen Bahn, aber kleineren Betrieben nichts nutzte. Nun solle dies Grenze auf drei Gigawattstunden Jahresverbrauch gesenkt werden.

Das Wirtschaftsministerium habe im Poker mit Dobrindt noch eine Karte in der Hinterhand, schreibt die Zeitung: Den Bahnen, und hier wieder vor allem dem Staatskonzern Deutsche Bahn, drohten nach einem Gerichtsurteil erhebliche Nachzahlungen. Der Bundesgerichtshof hatte entschieden, dass auf selbst produzierten Bahnstrom auch die Ökostrom-Umlage fällig sei, die bisher dafür gar nicht gezahlt wurde. Im neuen Gesetzentwurf ist nun geregelt, dass für die Jahre 2009 bis 2013 hier nur ein kleiner Betrag fällig wird und es keine Rechtsgrundlage für weitere Forderungen an die Unternehmen mehr gibt. Im Gegenzug hat das Wirtschaftsministerium für die Zukunft die Umlage-Rabatte auch für zugekauften Strom zusammengestrichen.

Der Gesetzentwurf, der auch die Ökostrom-Förderung und die Rabatte für die übrige Industrie regeln wird, soll Anfang April vom Kabinett beschlossen werden. (diwi)

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