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Sorge um Mehrbelastung der Schiene durch EEG-Reform

12.03.2014 11:17 Uhr
Sorge um Mehrbelastung der Schiene durch EEG-Reform
Die beteiligten Bundesministerien müssen bis zum Kabinettsbeschluss zur EEG-Novelle im April noch offene Punkte beim Bahnstrom regeln
© Foto: Picture Alliance/Bildagentur online

Laut Gesetzentwurf zur EEG-Reform soll der Schienenverkehr stärker belastet werden. Das stößt auf heftige Kritik bei den Bahnunternehmen.

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Berlin. Am heutigen Mittwoch endet die Frist für Stellungnahmen der Verbände zum neuen Gesetzentwurf zur EEG-Reform. In dem jetzt auf der Website des Wirtschaftsministeriums veröffentlichten Text ist der Schwellenwert von 10 Gigawatt Jahresverbrauch, ab dem die energieintensiven Bahnen von einer Begrenzung der EEG-Umlage profitieren, gegenüber dem Status Quo unverändert. Derzeit bezahlen Bahnen, die mehr als 10 Gigawatt Fahrstrom verbrauchen, nur für 10 Prozent ihres Verbrauchs die volle Umlage in Höhe von derzeit 6,24 Cent. 90 Prozent des Stromes sind nur mit der verminderten Umlage von 0,05 Cent belastet.

In einer früheren Fassung des Entwurfs war die Grenze auf 3 Gigawatt Jahresverrauch herabgesenkt worden. Dafür sollte der Anteil des Stromes auf den die begünstigten Bahnen die volle EEG-Umlage bezahlen, schrittweise von 10 auf 30 Prozent steigen. Mit diesem Ansinnen konnte sich der Wirtschaftsminister offenbar nicht gegen die anderen Ministerien, namentlich das Bundesverkehrsministerium, durchsetzen.

Die befürchtete Mehrbelastung für den Schienenverkehr durch die Novelle ist dennoch nicht vom Tisch, wie ein Sprecher des Interessenverbandes Allianz pro Schiene gegenüber der VerkehrsRundschau betonte. Den im Text genannten Grenzwert von 10 Gigawatt sehe man eher als Platzhalter für einen Wert, auf den sich die Ministerien vor der Abstimmung im Bundekabinett noch einigen müssten. Der Termin für die Abstimmung im Kabinett ist derzeit noch unklar, soll aber in der ersten oder zweiten Aprilwoche liegen.

Zusätzliche Belastungen für den Schienenverkehr ergeben sich laut Allianz pro Schienen aus anderen Punkten. Zum einen soll der Strom für Stellwerke und Signale nicht mehr von der EEG-Umlage befreit sein. Außerdem sei derzeit noch offen, wie man rückwirkend mit eigenproduziertem Strom umgehe, der gemäß mehreren Gerichtsurteilen nicht mehr von der EEG-Umlage befreit werden darf und in diesem Jahr erstmals voll angerechnet werden müsse. Im Entwurf ist derzeit eine Regelung nicht enthalten. Wie eine rückwirkende Regelung aussehe, sei derzeit noch unklar. Die Allianz pro Schiene machte erneut deutlich, dass man strikt gegen eine weitere Belastung des Schienenverkehrs sei.

Auch die Verkehrspolitiker der CDU/CSU-Fraktion plädieren für weitere Entlastungen beim Schienenverkehr. Der verkehrspolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Ulrich Lange, meldete sich bereits vergangene Woche zu Wort: „Eine Mehrbelastung des Schienenverkehrs durch die Reformpläne zum Erneuerbare-Energien-Gesetz ist nicht gerechtfertigt. Hier müssen in den nächsten Wochen abermals Korrekturen erfolgen.“ Ansonsten komme es zu Fahrpreiserhöhungen für Bahnkunden und Kostensteigerungen im Schienengüterverkehr. Die Koalition wolle den besonders umweltfreundlichen und energieeffizienten Schienenverkehr stärken.

Nach den derzeit geltenden Regelungen ist der Schienenverkehr in Deutschland mit 150 Millionen Euro an EEG-Umlage belastet. Weitere 30 Millionen Euro jährlich erfolgen nunmehr auch für Strom aus Bahnstromkraftwerken, der den EEG-Regelungen unterfällt. (diwi)

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