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Tariftreuegesetz: DSLV kritisiert Ausgrenzung des Mittelstands

25.07.2025 09:06 Uhr | Lesezeit: 3 min
Mittelstand auf der Tastatur
Mit dem Gesetz grenze die Bundesregierung den Mittelstand aus, kritisiert der DSLV
© Foto: momius/ AdobeStock

Der Bundesverband Spedition und Logistik (DSLV) hat den Entwurf des von der Bundesregierung vorgelegten Tariftreuegesetzes kritisiert.

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Das Bundesarbeitsministerium greife mit dem nun vorgelegten Entwurf in die Vergabepraxis und in den Wettbewerb um öffentliche Aufträge ein und belaste die Wirtschaft zusätzlich, anstatt sie zu entlasten, schreibt der DSLV und fügt hinzu: „Mit dem Gesetz grenzt die Bundesregierung den Mittelstand aus und konterkariert ihr eigentliches wirtschaftspolitisches Ziel, Bürokratie abzubauen“. Speditionen sind nicht nur als direkte Auftragnehmer der öffentlichen Hand, sondern mittelbar auch als Logistikdienstleister vom Bund beauftragter Unternehmen betroffen.

Mittelstand überfordert und potenziell ausgegrenzt

Die Tarifbindung wird damit faktisch zur Voraussetzung für die Teilnahme an niedrigschwelligen öffentlichen Ausschreibungen und zur Wettbewerbskomponente. „Der Staat darf die Tarifbindung nicht zum Eintrittsticket für öffentliche Aufträge machen“, warnt DSLV-Hauptgeschäftsführer Frank Huster. Der Gesetzentwurf verkenne, dass „Logistik überwiegend arbeitsteilig und häufig nur unter Einsatz spezialisierter Subunternehmen“ funktioniere. „Mit der vom Gesetz beabsichtigten Tarifbindungsgarantie in der gesamten Lieferkette wird vor allem der Mittelstand überfordert und potenziell ausgegrenzt. Gleichzeit wird der Anbietermarkt verengt und die öffentliche Auftragsvergabe erschwert“, sagte Huster.

Subunternehmen werden einbezogen

Nach Regierungsplänen sollen sich Unternehmen nur dann um öffentliche Aufträge ab 50.000 Euro bewerben können, wenn sie nachweisen, dass die Arbeitsbedingungen einem branchenüblichen repräsentativen Tarifvertrag entsprechen. Dies betrifft nicht nur Löhne, sondern auch Urlaub, Weihnachtsgeld, Arbeitszeiten, Pausenregeln und Überstundenvergütungen. In diese tarifähnlichen Bedingungen sollen zusätzlich auch vom Auftragnehmer beauftragte Subunternehmen einbezogen werden. Kritisch sieht der DSLV deshalb vor allem auch die im Gesetzentwurf enthaltene Nachunternehmerhaftung. Damit würden öffentliche Aufträge für Dienstleister zum finanziellen Risiko, so der Branchenverband.

Bundesregierung will weitere Bürokratie aufbauen

Mit dem Aufbau einer staatlichen Stelle für die Überprüfung der Nachweispflichten schaffe die Bundesregierung einen neuen Kontrollapparat. Die Logistikbranche ist von zahlreichen KMU geprägt. Für sie wäre der zusätzliche bürokratische Aufwand durch die Nachweis- und Kontrollpflichten zu hoch. „Vor allem in mittelständischen Betrieben der Logistikbranche werden einvernehmlich Haustarifverträge oder individuelle Vergütungsmodelle vereinbart – oft übertariflich. Zukünftig würde Ihnen dennoch die Teilnahme an öffentlichen Vergabeverfahren mit neuen Bürokratiehürden zusätzlich erschwert“, so Huster.

DSLV kritisiert kurze Rückmeldefrist

Die Bundesregierung selbst räumt ein, keine verlässlichen Daten darüber zu haben, wie viele öffentliche Aufträge bislang an tarif- oder nicht-tarifgebundene Unternehmen vergeben wurden. Dennoch unterstellt sie einen systematischen Wettbewerbsvorteil nicht-tarifgebundener Unternehmen – und reagiert mit einem Gesetz, das vor allem eines bringt: zusätzliche Bürokratie. „Statt die reale Vergabepraxis zunächst fundiert zu analysieren, werden Unternehmen vorsorglich mit neuer Bürokratie überzogen“, kritisiert Huster. Auch das Verfahren werfe Fragen auf., so der DSVL. Nur drei Werktage habe das Bundesarbeitsministerium den Verbänden zur Stellungnahme eingeräumt. Eine solch kurze Rückmeldefrist für ein Gesetz, das tief in die Auftragsvergabe und Unternehmenspraxis eingreife, zeige, „wie wenig die praktischen Auswirkungen auf betroffene Branchen ernst genommen werden“, so der Branchenverband.

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