Berlin. Die Bundesregierung will das Güterkraftverkehrsgesetz ändern und hat dazu einen Gesetzentwurf vorgelegt. Damit soll geändertes EU-Recht in nationales Recht umgesetzt werden.
Es geht um Vorschriften, die das Unternehmensregister, die nationale Kontaktstelle, die Untersagung und Wiedergestattung von Kraftverkehrsgeschäften sowie das Verwaltungsverfahren betreffen.
Der Bundesrat macht in seiner Stellungnahme Änderungsvorschläge, die von der Bundesregierung in ihrer Gegenäußerung abgelehnt werden. So will die Länderkammer die Anhörung der Verbände bei der Untersagung und Wiedergestattung von Kraftverkehrsgeschäften abschaffen.
Die Bundesregierung will daran festhalten, um „von den Verbänden ergänzende Informationen, tiefere Einblicke in das Marktgeschehen und Erkenntnisse zur Bekämpfung der Schwarzarbeit zu erhalten". (jök)