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Bundeskartellamt: Wettbewerbskontrolle bei Amazon

06.07.2022 13:05 Uhr | Lesezeit: 2 min
Bundeskartellamt: Wettbewerbskontrolle bei Amazon
In seiner Begründung für die Kontrolle nennt das Amt auch den Prime-Dienst, der neben kostenlosen Lieferungen unter anderem Musik- sowie Videoangebote beinhaltet
© Foto: chromorange/dpa/picture-alliance

Eine überragende marktübergreifende Bedeutung schreibt die Behörde dem Online-Unternehmen zu. Sie kündigt schärfere Kontrollen an - eine Entscheidung, die der Versandhändler nicht nachvollziehen kann.

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Das Bundeskartellamt kündigt eine schärfere Wettbewerbskontrolle beim Versandhändler Amazon an. Die Behörde stufte den Online-Riesen am Mittwoch als ein Unternehmen mit „überragender marktübergreifender Bedeutung für den Wettbewerb“ ein. Anders als die Google-Mutter Alphabet und der Facebook-Konzern Meta, die die Behörde ebenfalls der Wettbewerbskontrolle unterzieht, akzeptiert Amazon die Entscheidung nicht. „Wir stimmen den Feststellungen des Bundeskartellamts nicht zu und werden die Entscheidung sowie unsere Optionen, auch Rechtsmittel, sorgfältig prüfen“, hieß es in einer ersten Reaktion.

Schlüsselspieler im E-Commerce

Das Kartellamt kann seit 2021 Unternehmen mit marktübergreifendem Einfluss zum Beispiel Praktiken untersagen, die aus seiner Sicht den Wettbewerb gefährden. Der Google umfassende Alphabet-Konzern wurde im Januar als ein solches Unternehmen eingestuft, Meta folgte im Mai. Zu Apple laufen noch Untersuchungen.

„Amazon ist der zentrale Schlüsselspieler im Bereich des E-Commerce“, erklärte Kartellamts-Präsident Andreas Mundt. Zum einen sieht die Behörde für Amazons Handelsplattform eine „zentrale strategische Position im deutschen Online-Einzelhandel“. Über die Plattform können andere Händler ihre Artikel bei Amazon verkaufen. „Bei seinen Marktplatzdienstleistungen für Dritthändler halten wir Amazon für marktbeherrschend“, betonte Mundt. Damit greife hier auch die klassische Missbrauchsaufsicht. Amazon könne den Zugang anderer Unternehmen zu Absatz- und Beschaffungsmärkten kontrollieren und dabei seine Doppelrolle als Händler und Marktplatz ausspielen.

In erster Linie Einzelhändler

Auch verweist das Kartellamt auf den Abo-Dienst Prime, in dem neben kostenloser Lieferung unter anderem auch der Zugang zu Musik- und Videoangeboten enthalten ist. Mehr als 17 Millionen bei Amazon registrierte Nutzer hätten ein Prime-Abonnement, schrieb die Behörde.

Das Unternehmen entgegnete, dass Amazon in erster Linie ein Einzelhändler sei und der Gesamtanteil des E-Commerce am deutschen Einzelhandelsumsatz für das Jahr 2021 durch den Handelsverband Deutschland auf nur 14,7 Prozent geschätzt worden sei. Man konkurriere mit vielen etablierten deutschen und internationalen Unternehmen und das gelte auch für das Geschäft des Unternehmens in anderen Branchen. (dpa/jl/ste)

>> Lesen Sie hier: Interview mit Christoph Tripp: Warum wurde Amazon Flex eingestellt?

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