Mit dem Elektrifizierungsprogramm des Bundes könnten zukünftig nahezu 100 Prozent aller Zugkilometer im Schienenpersonenfern- und Güterverkehr elektrisch zurückgelegt werden, schreibt die Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Bundestag. Das Elektrifizierungsprogramm selbst baue auf vier Säulen auf:
- Bedarfsplan
- Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz und ergänzende Programme wie „Elektrische Güterbahn“
- Strukturstärkungsgesetz
- Förderung alternativer Antriebe.
Eine Priorisierungsliste für die Umsetzung von Elektrifizierungsmaßnahmen als Bedarfsplanvorhaben des Vordringlichen Bedarfs existiere nicht, heißt es weiter. Die Vorhaben würden im Rahmen der Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln über die verschiedenen Leistungsphasen hinweg sukzessive umgesetzt.
Teilelektrifizierung und alternative Antriebstechniken
Der Fokus beim Elektrifizierungsprogramm des Bundes liege dabei nicht nur auf einer Oberleitungselektrifizierung. Fokussiert werde ein „Mix aus klassischer Oberleitung und Ladeinfrastruktur für Teilelektrifizierung oder synthetische Kraftstoffe“, schreibt die Bundesregierung. Auf weniger befahrenen Nahverkehrsstrecken könne auch auf eine Teilelektrifizierung oder den Einsatz alternativer Antriebstechniken in den Fahrzeugen gesetzt werden. „Damit kann der elektrische Schienenpersonennahverkehr vielerorts schneller und kostengünstiger realisiert werden als mit einer durchgehenden Oberleitung und den damit verbundenen Planungsverfahren“, schreibt die Bundesregierung.
Nur Mittel aus dem Bundeshaushalt
Den Verzicht auf eine Nutzen-Kosten-Untersuchung für Elektrifizierungsmaßnahmen im Rahmen von Bedarfsplanvorhaben plant die Bundesregierung nicht. Ein dahingehender Gesetzentwurf werde derzeit nicht erstellt, heißt es. Zur Beantwortung der Frage, in welchem Umfang die Bundesregierung beabsichtigt, Mittel aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität zur Elektrifizierung von Bahnstrecken einzusetzen, heißt es in der Vorlage: Mittel, die nicht aus dem Bundeshaushalt stammen, seien nicht für die Realisierung von Elektrifizierungsvorhaben des Bedarfsplans Schiene vorgesehen.