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BASE genehmigt Atommüll-Transport

26.08.2025 08:43 Uhr | Lesezeit: 2 min
152 Behältern mit Brennelementen
152 Behälter mit Brennelementen aus Jülich dürfen nach Ahaus transportiert werden
© Foto: Oliver Berg / picture alliance

Das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung hat die Beförderung von 152 Behältern mit Brennelementen aus Jülich nach Ahaus genehmigt. Die Transporte sollen bis spätestens August 2027 abgeschlossen sein.

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Nach eigenen Angaben hat das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) am heutigen 26. August 2025 die beantragte Beförderung von 152 Behältern aus dem Zwischenlager Jülich in das Brennelemente-Zwischenlager Ahaus genehmigt. Die Behälter enthalten rund 300.000 Brennelement-Kugeln aus dem ehemaligen Versuchsreaktor in Jülich. Die Genehmigung gilt bis zum 31. August 2027.

Genehmigungsinhaberin ist die Orano NCS GmbH, die im Auftrag der Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen mbH (JEN) handelt. Die Genehmigung wurde unter Sofortvollzug gestellt – Rechtsbehelfe haben daher keine aufschiebende Wirkung

Warum verlassen die Behälter Jülich?

Die genaue Planung der Transporte erfolgt laut BASE durch die Genehmigungsinhaberin in Abstimmung mit den zuständigen Aufsichts- und Polizeibehörden. Das Zwischenlager in Jülich verfügte nur bis 2013 über eine gültige Genehmigung. Da die Betreiberin keine ausreichenden Nachweise zur Sicherheit und Sicherung der Anlage vorlegte, ordnete das damalige Wirtschaftsministerium 2014 die Räumung des Lagers an.

Ahaus als genehmigter Zielort

Seit 2016 liegt für das Zwischenlager in Ahaus eine Genehmigung zur Aufbewahrung des Jülicher Inventars vor. Eine Klage gegen diese Genehmigung wurde am 3. Dezember 2024 vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen rechtskräftig abgewiesen. Damit ist die Aufbewahrung nach Angaben des BASE in Ahaus rechtlich zulässig und derzeit die einzige umsetzbare Option.

Gesetzliche Grundlage: Gebundene Entscheidung

Die Beförderungsgenehmigung basiert auf §4 des Atomgesetzes. Das BASE muss die Genehmigung erteilen, wenn alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind. Dazu zählt auch der Nachweis, dass die Transporte gegen Störmaßnahmen oder Einwirkungen Dritter – etwa Terror- oder Sabotageakte – geschützt sind.

Die JEN trägt dabei die Verantwortung für die sichere Aufbewahrung der Jülicher Kernbrennstoffe. Das BASE prüft die Voraussetzungen und erteilt die Genehmigung, sobald alle Anforderungen erfüllt sind. Ziel ist laut BASE  ein genehmigter Zustand für die Lagerung der radioaktiven Abfälle.

Kritik aus Umweltverbänden, Opposition und Polizei

Die geplanten Atommülltransporte von Jülich nach Ahaus stoßen nach Angaben der dpa auf breite Kritik. Der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) NRW bemängelt, Bund und Land hätten Vertrauen verspielt. Ein Neubau eines sicheren Zwischenlagers in Jülich wäre laut NRW-Landesgeschäftsführer Dirk Jansen die bessere Lösung gewesen.

Auch aus der Politik kommt laut dpa Widerspruch. Die SPD-Landtagsfraktion wirft der schwarz-grünen Landesregierung vor, keine Finanzierungszusage für ein neues Lager vorgelegt zu haben und die Sorgen rund um die Castor-Transporte zu ignorieren. Die FDP hingegen hält die Transporte für „ökonomisch und sicherheitstechnisch die richtige Lösung“, kritisiert aber die späte Information der Öffentlichkeit durch Ministerin Mona Neubaur.

Die Stadt Ahaus prüft rechtliche Schritte gegen die Transporte. Bürgermeisterin Karola Voß kündigte Widerstand im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten an. Ein Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht Berlin-Charlottenburg wäre möglich, falls das Bundesamt an der sofortigen Vollziehbarkeit der Genehmigung festhält.

Auch die Gewerkschaft der Polizei (GdP) NRW äußert Bedenken. Landeschef Patrick Schlüter bezeichnete die Transporte als „sinnlose Mammutaufgabe“ für die Polizei. Die Politik drücke sich seiner Ansicht nach vor der Endlagerfrage und belaste die Einsatzkräfte unnötig.

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