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Ansprüche zur Lkw-Maut-Rückerstattung verfallen bald

16.11.2023 13:46 Uhr | Lesezeit: 2 min
Stethoskop auf mehreren Euro-Scheinen.
Wer noch seine Maut-Rückerstattungsansprüche in Folge des EuGh-Urteils geltend machen will, muss sich sputen
© Foto: xy / stock.adobe.com

Der Verband Camion Pro weist darauf hin, dass die Erstattungsansprüche für zu viel bezahlte Lkw-Maut am Jahresende verfallen. Wer jetzt noch Ansprüche geltend machen will, sollte sich beeilen.

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Nachdem der Europäische Gerichtshof 2020 entschieden hat, dass Maut-Preise für Lkw in Deutschland jahrelang falsch berechnet wurden, konnten Transportunternehmen in den letzten zwei Jahren Ansprüche auf Erstattung geltend machen. Camion Pro, Berufsverband für Unternehmen der Transportbranche, weist nun darauf hin, dass Erstattungsansprüche für Transportunternehmen zum 31. Dezember 2023 verfallen. 

Um die Rechte seiner Mitglieder zu wahren, hat Camion Pro zusammen mit einer Anwaltskanzlei ein Sammelverfahren in die Wege geleitet, um zu viel gezahlte Beiträge rechtswirksam zurückzufordern. Wer kein Geld durch Verjährung verlieren will, sollte sich beeilen: Betroffene Unternehmen können sich noch bis zum 21. November 2023 daran beteiligen, so Camion Pro.

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