München: Gericht ordnet wieder Tempo 30 auf dem Mittleren Ring an

16.02.2026 13:29 Uhr | Lesezeit: 3 min
Nahaufnahme von einem Richterhammer als Symbolbild für ein Gerichtsurteil
Das Verwaltungsgericht München entschied in einem Eilverfahren (Symbolfoto)
© Foto: picture alliance / CHROMORANGE | Udo Herrmann

Das Verwaltungsgericht München hat eine Rückkehr zu Tempo 30 auf dem Mittleren Ring angeordnet, die Stadt München kann allerdings Rechtsmittel einlegen.

Wenige Wochen nach der Rückkehr zu Tempo 50 muss die Stadt München auf einem Abschnitt des Mittleren Rings an der Landshuter Allee wieder Tempo 30 anordnen. Die entsprechenden Verkehrszeichen müssten wieder aufgestellt werden, entschied das Verwaltungsgericht München in einem Eilverfahren. Die Regelung gilt dem Gericht zufolge zunächst vorläufig, bis der Streit um das Tempolimit im Hauptsacheverfahren entschieden ist.

Klagen von Anwohnern und der DUH

Die Stadt München hatte das Tempolimit im Juni 2024 auf einem rund 2,5 Kilometer langen Abschnitt des vielbefahrenen Mittleren Rings eingeführt, um die Belastung durch Schadstoffe zu verringern. Weil sich die Werte verbessert hatten, hatte der Münchner Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD) Mitte Januar angeordnet, das Tempolimit wieder aufzuheben. Dagegen hatten zwei Anwohner der Landshuter Allee sich mit einem Eilantrag an das Verwaltungsgericht gewandt.

Verbot der Rückkehr zu Tempo 50

Die klagenden Anwohner hatten unter anderem mit ihrer Gesundheit begründet, dass die Stadt nicht zu Tempo 50 zurückkehren darf. Die Politik tue zu wenig, um Menschen, die an einer vielbefahrenen Straße wohnten, zu schützen, so eines ihrer Argumente. Ein weiterer Eilantrag der Deutschen Umwelthilfe (DUH) ist nach Gerichtsangaben wegen zusätzlicher rechtlicher Fragen noch nicht entschieden.

Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit

Das Gericht folgte ihrer Auffassung: Die Begründung der Stadt für die Aufhebung von Tempo 30 entbehre einer hinreichend nachvollziehbaren und verlässlichen Grundlage. Angesichts andauernder Überschreitungen des Jahresmittelgrenzwerts für Stickstoffdioxid an der Landshuter Allee müsse die Stadt zum Schutz der Gesundheit Maßnahmen vorsehen, die hinreichend sicher eine deutliche und nachhaltige Grenzwertunterschreitung gewährleisteten.


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