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Neue Lkw-Maut ab 1. Juli: Wie sich Unternehmen jetzt vorbereiten können

24.05.2024 10:31 Uhr | Lesezeit: 4 min
Lkw-Maut
Ab dem 1. Juli 2024 gelten neuen Lkw-Mautsätze für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen
© Foto: Toll Collect

Am 1. Juli 2024 werden Fahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen mautpflichtig. So können sich betroffene Unternehmen jetzt schon vorbereiten.

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Ab dem 1. Juli 2024 gilt die neue Lkw-Maut für Nutzfahrzeuge über 3,5 Tonnen. Wird diese nicht entrichtet, wird die nicht gezahlte Maut nacherhoben und der Verstoß als Ordnungswidrigkeit geahndet.
Fahrzeughalter sollten sich daher so früh wie möglich eine sogenannte OBU anschaffen. Anderenfalls ist nicht sichergestellt, dass diese vor dem 1. Juli im Fahrzeug eingebaut werden kann. Darauf weißt das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) hin.

Die automatische Einbuchung mit der On-Board Unit (OBU) bietet sich an, wenn Sie mit möglichst wenig Aufwand die Maut entrichten möchten. Ist das Gerät im Lkw eingebaut, muss sich der/die Fahrer*in nicht mehr manuell per App oder im Internet einbuchen. Damit Sie die OBU nutzen können, müssen Sie zuerst Ihr Unternehmen und Ihre mautpflichtigen Fahrzeuge bei Toll Collect registrieren.

Ist Ihr Fahrzeug ab dem 1. Juli 2024 mautpflichtig?

  • Werfen Sie dazu einen Blick in die Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein). Maßgeblich ist die Eintragung im Feld F.1: Mautpflichtig werden Fahrzeuge mit einer tzGm von mehr als 3,5 Tonnen. Fahrzeuge mit einer tzGm von genau 3,5 Tonnen oder weniger werden nicht mautpflichtig.
  • Fahrzeugkombinationen werden nur dann mautpflichtig, wenn das Zugfahrzeug eine tzGm von mehr als 3,5 Tonnen hat. (So ist ein Gespann mit mehr als 3,5 Tonnen tzGm auch ab 1. Juli 2024 nicht mautpflichtig, wenn das Zugfahrzeug genau 3,5 Tonnen tzGm oder weniger hat.)
  • Die Mautpflicht gilt für Fahrzeuge, die für den Güterverkehr verwendet werden oder dafür geeignet sind.
  • Für Handwerksbetriebe gibt es Ausnahmen von der Mautpflicht.

Wie möchten Sie die Maut in Zukunft bezahlen?

  • Am komfortabelsten ist die Mauterhebung mit einem Mautgerät (OBU, Onboard-Unit). OBUs werden von Toll Collect, den Anbietern des European Electronic Toll Service (EETS-Anbieter) oder deren Vertriebspartnern zur Verfügung gestellt.
  • Wenn Sie Ihre Maut mit einer Toll Collect-OBU entrichten möchten, registrieren Sie bitte zuerst Ihre Fahrzeuge bei Toll Collect und vereinbaren Sie anschließend einen Einbautermin bei einer Servicepartner-Werkstatt.
  • Achten Sie vor der ersten Fahrt mit Ihrer neuen OBU darauf, dass das Gewicht auf „<7,5 Tonnen“ eingestellt ist.
  • Mit der Toll Collect-OBU wird die Maut automatisch ab 1. Juli 2024 auf Autobahnen und Bundesstraßen erhoben.


Lkw-Mautsätze ab 1. Juli 2024 im Vergleich

Fahrzeuge von Handwerksbetrieben sind unter bestimmten Voraussetzungen von der Mautpflicht befreit

  • Die Liste der Handwerksberufe für die Handwerkerausnahme finden Sie auf der Webseite des Bundesamts für Logistik und Mobilität: Liste der Handwerksberufe für die Handwerkerausnahme
  • Die Handwerkerausnahme gilt, wenn das Fahrzeug von einer oder einem Mitarbeitenden des Handwerksbetriebs gefahren wird und Material, Ausrüstungen oder Maschinen transportiert, die zur Ausführung der Dienst- und Werkleistungen des Handwerksbetriebs notwendig sind, oder wenn es handwerklich gefertigte Güter transportiert, die im eigenen Handwerksbetrieb hergestellt, weiterverarbeitet oder repariert werden.
  • Handwerksbetriebe können Fahrzeuge online auf der Toll Collect-Website melden.
  • Mautkontrollen können auf der Grundlage dieser Informationen so ausgerichtet werden, dass Ausleitungen von Handwerksfahrzeugen und behördliche Verfahren minimiert werden.

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