Der Umweltausschuss hat am Mittwoch, 22. April, den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) angenommen. Für den Entwurf, mit dem die THG-Quote bei Kraftstoffen im Straßenverkehr bis 2040 schrittweise auf 65 Prozent angehoben werden soll, stimmten die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD. AfD, Grüne und „Die Linke“ stimmten gegen den Gesetzentwurf. Die THG-Quote gilt als ein wichtiges Instrument, um die Klimaneutralität im Verkehr bis 2045 zu erreichen.
Deckelung bei konventionellen Biokraftstoffen wird angehoben
Ursprünglich war im Gesetzentwurf der Bundesregierung eine Quote von 59 Prozent bis 2040 vorgesehen. Der Änderungsantrag, auf den sich Union und SPD erst nach langen Verhandlungen geeinigt hatten, sieht aber noch weitere Anpassungen vor. So soll unter anderem die Deckelung im Bereich der konventionellen Biokraftstoffe von derzeit 4,4 Prozent angehoben werden. Wie ein Mitglied der Unionsfraktion erklärte, soll die Oberquote bis 2032 auf 5,8 Prozent steigen. Biokraftstoffe seien als preiswerte Anrechnungsoptionen sofort verfügbar, so ein Argument.
Ladestrom aus Biogas auf die THG-Quote anrechenbar
Ladestrom aus Biogas soll ab Januar 2028 auf die THG-Quote anrechenbar sein. Somit können Biogasanlagen Strom für E-Ladesäulen liefern, wie ein Unions-Abgeordneter erklärte, was bislang aufgrund der fehlenden Einbeziehung nicht möglich gewesen sei. Eine weitere Änderung betrifft die Unterquote für erneuerbare Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs (RFNBO): Sie soll bis 2040 schneller als bislang geplant von derzeit 1,25 Prozent steigen. Damit wolle die Koalition in diesem Bereich vor allem für Investitionsanreize setzen, so ein Unions-Vertreter. Die SPD erklärte, das Gesetz werde dazu beitragen, sowohl den Hochlauf der Elektromobilität als auch die Wasserstoffindustrie in Deutschland zu stärken.
Grüne kritisieren Anrechnung von Kraftstoffen aus Anbaubiomasse
Teilweise scharfe Kritik an den Neuregelungen kam von der Opposition. Ein Vertreter der Grünen bezeichnete es als Fehler, die Anrechnung von Kraftstoffen aus Anbaubiomasse weiter auszubauen. Das bedeute mehr klimaschädliche Kraftstoffe, mehr Flächenverbrauch und mehr Vernichtung von Biodiversität. In Kombination mit mehr E-Fuels werde das die Spritpreise noch weiter in die Höhe treiben, so die Grünen.
Kritik von AfD und der Linken
Die Linke warf Union und SPD vor, mit dem Gesetzesentwurf die Abhängigkeit von immer teurer werdenden Kraftstoffen zu verlängern. Die Fraktion der Linken forderte, dass Ladestrom die einzige Erfüllungsoption der THG-Quote im Straßenverkehr sei. Anreize für den Einsatz von E-Fuels müssten abgeschafft werden. Die AfD-Fraktion lehnte den Gesetzentwurf unter anderem mit Verweis auf die mangelnde Berücksichtigung der Marktlage und insbesondere der Verfügbarkeit alternativer Kraftstoffe ab.