Paketdienste: Verdi fordert zügige Umsetzung der 20‑Kilogramm‑Grenze

22.04.2026 08:30 Uhr | Lesezeit: 3 min
Paketzusteller bei der Arbeit: Zu sehen ist eine Sackkarre mit Paketen, die von einem Zusteller hinter sich hergezogen wird.
Verdi fordert von der Bundesregierung die zügige Umsetzung einer echten 20-Kilogramm-Grenze für die Zustellung von Paketn
© Foto: picture alliance / SvenSimon | Frank Hoermann/SVEN SIMON

Bis Mitte 2026 will die Koalition eine Regelung für die 20-Kilogramm-Grenze bei der Paketzustellung vorlegen, Verdi drängt nun auf eine zügige Lösung.

Verdi hat von der Bundesregierung die zügige Umsetzung einer echten 20-Kilogramm-Grenze für Pakete im Ein-Personen-Handling gegenüber der Politik bekräftigt. Die Gewerkschaft hat die Forderung auf ihrer fachpolitischen Tagung zum Postgesetz am Dienstag, 21. April, erneut formuliert. Zur Fachtagung eingeladen waren auch Abgeordnete des Deutschen Bundestags. „Wir erwarten von der Bundesregierung, dass sie ihr Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag in den nächsten Monaten ohne Schlupflöcher umsetzt und damit die Gesundheitsgefahr für Hunderttausende Beschäftigte beseitigt“, sagte die stellvertretende Verdi-Vorsitzende Andrea Kocsis.

Verdi appelliert an die Bundesregierung

Der Koalitionsvertrag zwischen Union und SPD sieht eine 20-Kilogramm-Grenze für Pakete vor, um die Arbeitsbedingungen in der Paketbranche zu verbessern und die Beschäftigten zu entlasten. Bis Mitte 2026 will die Koalition diese Grenze „pragmatisch umzusetzen“. „Es wird Zeit, dass die Bundesregierung aktiv wird und einen Gesetzesentwurf auf den Weg bringt.“ Auf der fachpolitischen Tagung haben nach Gewerkschaftsangaben Sebastian Roloff (SPD) und Pascal Meiser (Linke) sowie Vertreter aus den verantwortlichen Ministerien, Wissenschaftler und über Branchenvertreter teilgenommen.

Diskussion um technische Hilfsmittel

Das im Juli 2024 in Kraft getretene Postgesetz regelt, dass Pakete ab 20 Kilo im Regelfall von zwei Personen ausgeliefert werden sollen, es sei denn, es gibt geeignete technische Hilfsmittel. Was genau diese technischen Hilfsmittel sind, wurde aber bisher nicht spezifiziert und soll noch in einer Verordnung festgelegt werden.


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