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ANA und United erhalten grünes Licht für gemeinsame Luftfrachtdienste

09.04.2015 16:22 Uhr
ANA und United erhalten grünes Licht für gemeinsame Luftfrachtdienste
All Nippon Airways und United Airlines dürfen gemeinsam Luftfracht befördern
© Foto: P.A./dpa/Kimimasa Mayama/P.A./dpa/Christoph Schmidt

Das Joint-Venture zwischen den Airlines gilt für Flüge zwischen Japan und den USA und ist das erste dieser Art. Auch die Lufthansa verhandelt mit United Airlines.

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Tokio. Das für Luftverkehr zuständige japanische Ministerium für Infrastruktur und Transportwesen (MLIT) hat die kartellrechtliche Freistellung für die gemeinsame Beförderung von Luftfracht durch All Nippon Airways und United Airlines erteilt. Den Antrag zur Genehmigung von Antitrust-Immunität für Gemeinschafttransporte mit Partner United hatte ANA im November 2014 bei der Behörde eingereicht.

Das Joint -Venture gilt nur für Flüge beider Gesellschaften zwischen Japan und den USA. Es ist das erste dieser Art auf transpazifischen Strecken. Zuvor hatten die Wettbewerbsbehörden Japans und der EU bereits grünes Licht für ein Routen-Joint-Venture zwischen ANA Cargo und Lufthansa Cargo auf Flügen zwischen Europa und Japan erteilt. Dieses ist seit Dezember vergangenen Jahres auf den Relationen von Ost nach West in Kraft, soll im kommenden Sommer auf gegenläufige Strecken beider Gesellschaften von Europa nach Japan erweitert werden.

Beide Abkommen sind in der vorliegenden Form bisher weltweit einmalig. Auslöser war eine Initiative vom vormaligen Chef der Lufthansa Cargo, Karl Ulrich Garnadt, der 2011 entsprechende Bündnisse zwischen Lufthansa Cargo und Gesellschaften ankündigte, die Fracht vorwiegend in den Unterflurkammern ihrer Passagierflugzeuge auf interkontinentalen Strecken befördern. Durch derartige Partnerschaften erweitere sich die Kapazität für die beteiligten Linien und das Routennetz, so Garnadt.

Grundlage des zwischen LH Cargo und ANA Cargo sowie dem jetzt bestätigten Abkommen ANA-United ist die Kapazitätsneutralität der involvierten Flotten, einheitliche Beförderungspreise und die Teilung der beim Versand von Sendungen generierten Erlöse zwischen den Partnern nach einem detailliert festgelegten Schlüssel.

Für Verlader und Versender verringert sich durch das gemeinsame Kapazitätsangebot der Gesellschaften das Risiko des sogenannten „Offloading“, dass also Sendungen am Startflughafen stehenbleiben, weil der jeweilige Flieger voll ist. Zudem erweitert sich für die Kunden das von den Partnergesellschaften bediente Streckennetz deutlich. Im Falle von ANA und United sind es im aktuellen Sommerflugplan wöchentlich 336 Flüge zwischen Japan und Nordamerika, die von den Gesellschaften bedient werden und für welche die Antitrust-Immunität für Cargotransporte jetzt gilt.

Beide Gesellschaften setzten ausschließlich Passagierflugzeuge auf den Routen über den Pazifik ein. Von dem Joint Venture betroffen ist daher aufgrund der Flottenstruktur die so gennannte „Belly-Fracht“ der Partner-Linien. Nach Informationen der VerkehrsRundschau verhandelt seit Monaten auch Lufthansa Cargo mit United Airlines, um nach gleichem Muster ein Joint-Venture für Fracht zwischen Europa und Nordamerika auf Nordatlantikrouten zu begründen. LH Cargo bestätigt Gespräche, will sich zum potenziellen Partner aber mit Rücksicht auf die laufenden Verhandlungen nicht äußern. (hs)

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