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Reform der Grundsteuer ist beschlossene Sache

08.11.2019 13:57 Uhr
Grundsteuerreform, Grundstück
Durch die beschlossene Grundsteuerreform könnte es für Hauseigentümer und Grundstücksbesitzer sowie Mieter teurer werden
© Foto: Robert Grahn/Euroluftbild.de/dpa/picture-alliance

Der Bundesrat hat der lange umstrittenen Änderung des Grundsteuer- und Bewertungsrechtes zugestimmt. Ab 2025 erheben die Bundesländer die Abgabe nach neuen Regeln. Dadurch könnte es teurer werden.

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Berlin. Die lange umstrittene Grundsteuerreform ist beschlossen und kann in Kürze in Kraft treten. Der Bundesrat stimmte einem Gesetzespaket aus Grundgesetzänderung sowie Änderung des Grundsteuer- und Bewertungsrechtes am Freitag zu. Ab 2025 erheben die Bundesländer die Grundsteuer dann nach neuen Regeln. Wer künftig wie viel Grundsteuer zahlen muss, bleibt zunächst aber offen, weil die Kommunen das letzte Wort behalten. Sicher scheint nur: Für viele dürfte die Steuerlast in den nächsten Jahren steigen. Die Grundsteuer wird von Hauseigentümern und Grundstücksbesitzern gezahlt, aber in der Regel auf Mieter umgelegt.

Mit der Reform ändert sich die Bewertung der Grundstücke. Hintergrund ist eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2018. Es hatte die derzeit geltende Einheitsbewertung für verfassungswidrig erklärt. Die Länder können jetzt entscheiden, ob sie künftig die Berechnungsmethode des Bundesfinanzministeriums nutzen oder eine eigene entwickeln. Das Bundesmodell stützt sich weiterhin auf den Wert und auf die Fläche eines Grundstücks beziehungsweise einer Immobilie. deshalb müssten alle 35 Millionen Grundstücke in Deutschland neu bewertet werden.

Diese neue Bewertung soll 2022 anfangen – Immobilien- und Grundstücksbesitzer müssen den Behörden dann voraussichtlich einige zusätzliche Angaben machen. Aus Kreisen der Länderkammer hieß es nach Angaben des „Spiegel“, voraussichtlich würden Hamburg, Niedersachsen, Sachsen, Bayern und womöglich auch Nordrhein-Westfalen die Öffnungsklausel nutzen. Die grundsätzliche Struktur der Grundsteuer bleibt erhalten. Sie wird weiter in einem dreistufigen Verfahren berechnet: Bewertung der Grundstücke, Multiplikation der Grundstückswerte mit einer Steuermesszahl und einem Hebesatz der Kommune.

Wäre die Reform nicht vor Jahresende beschlossen worden, hätten die Kommunen im kommenden Jahr nach dem Gerichtsurteil keine Grundsteuer mehr verlangen dürfen. Damit wäre eine ihrer wichtigsten Einnahmequellen weggefallen. Finanzminister Olaf Scholz (SPD) betonte: „Wir haben den jahrzehntelangen Stillstand aufgelöst und damit Städten und Gemeinden Milliardeneinnahmen dauerhaft gesichert.“ (dpa/ag)

 

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