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Mindestlohn: Bundesrat schlägt weitere Prüfungen vor

08.04.2022 11:49 Uhr | Lesezeit: 4 min
Mindestlohn
Im Zusammenhang mit der geplanten Anhebung des Mindestlohns weist der Bundesrat auf einige zu prüfende Aspekte hin (Symbolbild)
© Foto: S. Engels/Fotolia

In einer Stellungnahme zu den Plänen der Bundesregierung, den Mindestlohn anzuheben, macht der Bundesrat eine Reihe von Vorschlägen, die unter andere die Minijobs betreffen.

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Berlin. Der Bundesrat will die Pläne der Bundesregierung, den Mindestlohn zum 1. Oktober per Gesetz auf 12 Euro zu erhöhen, generell unterstützen und weist dazu in einer Stellungnahme vom 8. April auf einige weitere zu prüfende Aspekte hin. So bittet der Bundesrat die Bundesregierung um Evaluation, inwieweit das Gesetz die Ausweitung von Minijobs verhindert und Minijobs nicht als Ersatz für reguläre Arbeitsverhältnisse missbraucht werden.

Zu prüfen sei, ob Minijobs auf diejenigen Personengruppen konzentriert werden können, für die eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung nur geringe Vorteile bringen würde. Zudem bittet der Bundesrat um Prüfung, welche Anreize unterhalb der gesetzlichen Ebene möglich sind, um die Arbeitgeberseite zur Umwandlung von Minijobs in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen zu motivieren.

Aus Sicht der Länder sollte auch „die steuerliche Belastung in den Blick genommen werden, die sich insbesondere bei hinzuverdienenden Ehepartnern mit dem Eintritt in den Übergangsbereich sprunghaft erhöhen könnte“, schreibt die Länderkammer. Auch hierzu regt der Bundesrat die Prüfung möglichen gesetzgeberischen Handlungsbedarf an.

Bundesregierung weicht vom üblichen Verfahren ab

Der Gesetzentwurf aus dem Bundeskabinett sieht vor, zum 1. Oktober 2022 den gesetzlichen Mindestlohn auf 12 Euro brutto pro Stunde anzuheben, die Mini-Job-Grenze auf 520 Euro. Derzeit liegt der Mindestlohn bei 9,82 Euro. Zum 1. Juli steigt er turnusmäßig auf 10,45 Euro. Mit dem Entwurf weicht die Bundesregierung vom üblichen Erhöhungsverfahren ab: Eigentlich schlägt die so genannte Mindestlohnkommission, in der Gewerkschaften und Arbeitgeber vertreten sind, regelmäßig Anpassungen am Mindestlohn vor, die dann durch Rechtsverordnung umgesetzt werden.

Die Anhebung des Mindestlohns soll sich auch auf die geringfügig entlohnte Beschäftigung auswirken, sogenannte Minijobs oder 450-Euro-Jobs. Damit eine Wochenarbeitszeit von zehn Stunden zum Mindestlohn möglich ist, erhöht der Gesetzentwurf die Mini-Job-Grenze auf 520 Euro. Sie soll sich künftig gleitend anpassen. Zudem will die Bundesregierung auch die Höchstgrenze für so genannte Midi-Jobs – also eine Beschäftigung im Übergangsbereich, von derzeit 1300 Euro auf 1600 Euro – monatlich anheben. Ziel sei es, „sozialversicherungspflichtige Beschäftigte mit geringem Arbeitsentgelt stärker als bisher zu entlasten“. (tb)

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