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Mindestlohn steigt in zwei Stufen

27.06.2025 11:10 Uhr | Lesezeit: 3 min
Mindestlohn
Der Mindestlohn soll bis 2027 in zwei Stufen steigen
© Foto: Marco2811/ AdobeStock

Nach langen Verhandlungen hat sich die Mindestlohnkommission auf eine zweistufige Erhöhung geeinigt, scharfe Kritik gab es teilweise an der Einmischung der Politik im Vorfeld.

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Die unabhängige Mindestlohnkommission hat sich auf einen höheren Mindestlohn geeinigt. Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter haben einem Vermittlungsvorschlag der Vorsitzenden der Mindestlohnkommission zugestimmt und eine Erhöhung in zwei Stufen vereinbart, teilte die Kommission am Freitag, 27. Juni, mit. Demnach soll der gesetzliche Mindestlohn zum 1. Januar 2026 um 1,08 Euro auf 13,90 Euro steigen. In einem zweiten Schritt sind ab 1. Januar 2027 dann 70 Cent mehr, also 14,60 Euro vorgesehen. Laut Mindestlohngesetz beschließt die zuständige Kommission alle zwei Jahre über die weitere Entwicklung des Mindestlohns.

Mindestlohn bedroht laut HDE Jobs im Einzelhandel

Nach der Entscheidung der Mindestlohnkommission warnt der Handelsverband Deutschland (HDE) in einer ersten Reaktion vor den Folgen. Der HDE stehe zu der unabhängigen Mindestlohnkommission, kritisierte aber vor allem die politische Einmischung im Vorfeld der heutigen Entscheidung scharf. Der HDE fürchtet „erhebliche Jobverluste im Einzelhandel“. Mit Blick auf die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Branche, die sich seit sechs Jahren in der Rezession beziehungsweise Stagnation befindet, sei ein Mindestlohn in Höhe von 13,90 Euro zum 1. Januar 2026 sowie 14,60 Euro zum 1. Januar 2027 „nicht mehr zu stemmen“.

Im Vorfeld hatten auch zahlreiche Transport- und Logistikverbände von den Folgen einer Erhöhung des Mindestlohns auf 15 Euro gewarnt, wie sie etwa von der SPD gefordert worden ist.

DGB sieht konstruktive Lösung beim Mindestlohn

Mit dem Ergebnis hätten die Sozialpartner „eine konstruktive Lösung gefunden“, sagte Stefan Körzell, DGB-Vorstandsmitglied und Verhandlungsführer für die Gewerkschaftsseite in der Mindestlohnkommission, am Freitag in Berlin. Der DGB sprach von langwierigen Verhandlungen. Man erreiche damit den aktuellen 60-Prozent-Medianlohn und lege die „Grundlage für einen armutsfesten Mindestlohn“. Von der Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns profitieren laut DGB rund sechs Millionen Arbeitnehmer.

Arbeitgeber kritisieren Einmischung der Politik

„Die Mindestlohnkommission hat nach schwierigen Verhandlungen ein ausgewogenes, aber für die Unternehmen herausforderndes Ergebnis erzielt“, sagte BDA-Hauptgeschäftsführer Steffen Kampeter. „Die Einigung zeigt die Handlungsfähigkeit innerhalb der Sozialpartnerschaft und ist auch ein Signal gegen die Bevormundung und Einmischung der Politik in die Arbeit der Mindestlohnkommission. Die Zusammenarbeit von Arbeitgebern und Gewerkschaften funktioniert, auch wenn sie schmerzhafte Kompromisse für beide Seiten erfordert.“ Es sei nun an der Politik, „ihrer eigenen Verantwortung gerecht zu werden und Reformen zu beschließen, die mehr Netto vom Brutto ermöglichen“. Der ungebremste Anstieg der Sozialversicherungsabgaben könne nicht von der Mindestlohnkommission aufgefangen werden, sagte Kampeter.

Die Empfehlung der Kommission muss anschließend vom Bundesarbeitsministerium per Verordnung als rechtskräftig erlassen werden.

BGA sieht keinen Sieg für die Tarifautonomie

„Das war alles andere als ein leichter Beschluss“, teilte der Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen (BGA) mit. Die Empfehlung der Mindestlohnkommission zur zweistufigen Erhöhung des Mindestlohns auf 13,90 Euro in 2026 und 14,60 Euro im Jahr 2027 sei „ein extrem harter Kompromiss“. Die Erhöhung stelle im dritten Jahr der Wirtschaftskrise für den Großhandel eine große Herausforderung dar und werde „viele kleine und mittlere Unternehmen an die Grenze der Belastbarkeit führen“. Der Beschluss ist laut BGA auch kein Sieg für die Tarifautonomie, denn die „Kommission greift offensichtlich auf politischen Druck hin vereinzelt in Tarifverträge ein“.

Die Empfehlung der Kommission muss anschließend vom Bundesarbeitsministerium per Verordnung als rechtskräftig erlassen werden.

Dieser Beitrag wurde am 27. Juni um 13.32 Uhr aktualisiert.

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