Lkw ins Ausland verkaufen: Was bei Umsatzsteuer und Nachweisen gilt

26.06.2026 11:01 Uhr | Lesezeit: 1 min
Schlüsselübergabe vor einem LKW
Will man beim Lkw-Verkauf ins EU-Ausland die Umsatzsteuer-Freiheit nutzen, muss unter anderem ein Gelangensnachweis erbracht werden (Symbolbild)
© Foto: Tomasz Zajda/stock.adobe.com

Beim Auslandsverkauf gebrauchter Lkw aus dem Fuhrpark sind besondere Anforderungen bezüglich Umsatzsteuer-Freiheit sowie beim Export in Drittstaaten zu beachten, wie Rechtsanwalt Wolf-Henning Hammer im Verkehrsrechtsblog der VerkehrsRundschau aufzeigt.

Beim Verkauf von Lkw ins Ausland müssen Unternehmen steuerliche Vorgaben zu Umsatzsteuer, Nachweispflichten und Exportverfahren beachten, insbesondere beim Nachweis der Steuerfreiheit. Es gibt Unterschiede zwischen dem Verkauf in Drittstaaten und dem Verkauf innerhalb der EU.

Wenn Transport- und Logistikunternehmen ihre älteren Lkw aus dem Fuhrpark ausmustern, bietet sich neben dem Verkauf im Inland auch ein Auslandsverkauf an. Neben verschiedenen Aspekten wie Zoll und Exportkontrolle sind auch steuerrechtliche Aspekte zu beachten.

Lkw-Verkauf in der EU: Umsatzsteuer und Voraussetzungen

Will man das Fahrzeug innerhalb der EU verkaufen, so ist dies aufgrund der Umsatzsteuer-Freiheit attraktiv, dabei sind aber strenge Nachweispflichten und Voraussetzungen zu erfüllen, wie Rechtsanwalt Wolf-Henning Hammer von der Verkehrsrechtskanzlei Voigt regelt im Blog der VerkehrsRundschau ausführt.

Gelangensnachweis und steuerliche Nachweispflichten

Dazu gehört unter anderem der Nachweis, dass das Fahrzeug auch wirklich in dem anderen EU-Mitgliedsstaat angekommen ist, der sogenannte Gelangensnachweis.

Die Nachweispflichten nach bestimmten Paragrafen des Umsatzsteuergesetzes und der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung sollte der Verkäufer dabei formell und vollständig erfüllen, betont der Anwalt.

Stellt sich nämlich später heraus, dass die Voraussetzungen für die Steuerfreiheit doch nicht erfüllt waren, könne er sich nicht auf den Vertrauensschutz nach Paragraf 6a Umsatzsteuergesetz berufen. Fehlen belastbare Nachweise, trage der Verkäufer das volle Steuerrisiko, so Hammer mit Bezug auf ein Urteil des Bundesfinanzhofs.

Drittstaaten: Zoll- und Ausfuhrverfahren beim Lkw-Export

Bei der Ausfuhr in Drittstaaten – also Nicht-EU-Mitglieder – sind für steuerrechtliche Aspekte außerdem Besonderheiten beim Zoll- und Ausfuhrverfahren zu beachten, erläutert Hammer Unterschiede zur EU.

Weiterführende Informationen zu steuerrechtlichen Aspekten beim Auslandsverkauf von Lkw im Rechtsblog

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  • Welche Voraussetzungen für die Umsatzsteuer-Freiheit beim Verkauf ins Ausland erfüllt sein müssen
  • Welche rechtlichen Neuerungen es bei der Zusammenfassenden Meldung (ZM) gibt
  • Welche Nachweise als Gelangensnachweis gelten können
  • Welche Anforderungen für den Vertrauensschutz bei Nachweispflichten bestehen
  • Welche Besonderheiten bei Transportschäden, Intermediären und B2C-Lieferungen zu beachten sind
  • Welche Sanktionen bei Umsatzsteuerkarussellen drohen
  • Welche gesetzlichen Regelungen bei Steuerbetrug und Exportverstößen haftungsrechtlich relevant sind
  • Welche Besonderheiten im Zoll- und Ausfuhrverfahren bei Drittstaaten gelten
  • Welche Aspekte bei Kaufpreisvergleich, Kalkulation und Vertragsgestaltung zum Beispiel zu beachten sind

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