Ladungssicherheit: Was gilt, wenn die Ladung auf der Straße landet?

12.12.2025 10:23 Uhr | Lesezeit: 1 min
Zerstörte Bierflaschen liegen auf der Autobahn, Menschen in Warnjacken fegen, ein Lkw steht im Hintergrund
Bierkisten, die formschlüssig ineinander gestapelt sind, können ohne weitere Sicherung in Bewegung geraten (Symbolbild). Wer zum Beispiel mit einem Curtainsider ohne Code XL sowie ohne Rutschmatten, Zurrgurte, Kipplatten oder Sperrbalken unterwegs ist, darf sich nicht wundern, wenn die Ladung auf der Straße landet, erklärt Rechtsanwalt Wolf-Henning Hammer im Verkehrsrechtsblog
© Foto: Thomas Lindemann/dpa/TNNpicture alliance

Wenn mangelnde Ladungssicherung dazu führt, dass die Ladung verloren geht, haften nicht nur Fahrer und Frachtführer. Rechtsanwalt Wolf-Henning Hammer erläutert im Verkehrsrechtsblog der VerkehrsRundschau Hintergründe und erklärt, was vor Ort zu tun ist.

Egal, ob Bierkästen, Schokoriegel, Pakete oder Coils: wenn sich Waren und Güter von der Ladefläche des Lkw auf der Straße verteilen, ist das ein Risiko für den nachfolgenden Verkehr und zudem ärgerlich für alle am Transport und der Verladung Beteiligten. Diese haften nämlich für die verlorene Ladung.

Denn wer denkt, für vom Laster gefallene Ladung ist nur der Fahrer oder Frachtführer verantwortlich, der täuscht sich. Nach Paragraf 412 Handelsgesetzbuch muss der Absender – zum Beispiel der Verlader oder das in seinem Auftrag den Lkw beladende Personal – das Gut beförderungssicher verladen, stauen und befestigen. Der Paragraf macht hier eine Ausnahme: falls sich „aus den Umständen oder der Verkehrssitte nicht etwas anderes ergibt“.

Fehlende oder falsche Ladungssicherung als Haftungsfrage

„Bei einem Schadenfall haften die Beteiligten im Außenverhältnis daher gemeinsam und Geschädigte können wählen, wem gegenüber sie ihre Ansprüche geltend machen“, erklärt Rechtsanwalt Wolf-Henning Hammer von der Verkehrsrechtskanzlei Voigt regelt im Blog der VerkehrsRundschau.

Ob und in welchem Umfang die in Anspruch genommene Partei oder deren Haftpflichtversicherer zum Regress berechtigt sei, hänge von der Verteilung der jeweiligen Verantwortlichkeiten ab.

Der Fahrer darf die Fahrt nur starten, wenn die Ladung sicher transportiert werden kann, also wenn die Grundregeln der Ladungssicherheit vom Verlader beachtet worden sind – etwa die VDI 2700. „Er muss kontrollieren, ob das Frachtgut angemessen verpackt, verladen sowie zum Beispiel durch Antirutschmatten, Zurrgurte und Kantenschoner ausreichend gesichert worden ist“, so der Anwalt.

Erste Maßnahmen bei Ladungsverlust im fließenden Verkehr

Aber was ist vor Ort zu tun, wenn die Ladung auf der Straße liegt?

  • Wie bei jedem anderen Unfall auch rät Hammer dazu, Ruhe zu bewahren.
  • Man müsse die Unfallstelle absichern und dabei eine Warnweste tragen.
  • Wenn dies ohne Eigengefährdung möglich ist, ist die auf der Straße gelandete Ladung umgehend zu beseitigen.

Verlader und Frachtführer: Organisations- und Kontrollpflichten beachten

Was im Unterschied dazu auf Autobahnen gilt und ob die Polizei zu rufen ist, erfahren Abonnenten im Profiportal VRplus, wo sie den Rechtsblog frei lesen können.

Außerdem erläutert der Anwalt dort:

  • wann ein Fahrer die Abfahrt und
  • ein Verlader die Beladung verweigern sollte,
  • was gilt, wenn weitere Fahrzeuge in den Unfall verwickelt werden und
  • welche Organisations- und Kontrollpflichten sowohl Verlader als auch Frachtführer im Blick behalten sollten.

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