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Lieferkettengesetz: Änderungen stößt auf Kritik von allen Seiten

03.09.2025 07:55 Uhr
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Das seit 2023 geltende Lieferkettengesetz will die schwarz-rote Koalition nun entschärfen
© Foto: HHLA

Die Bundesregierung will beim Lieferkettengesetz unnötige Bürokratie abbauen, Kritik kommt von mehreren Seiten und mit ganz unterschiedlicher Stoßrichtung.

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Die geplante Änderung des Lieferkettengesetzes stößt auf Kritik unterschiedlicher Seiten. Vor Kosten in zweistelliger Millionenhöhe warnen Deutschlands Arbeitgeber, während die Grünen der schwarz-roten Koalition eine Verwässerung bisheriger Lieferketten-Regeln vorwerfen. An diesem Mittwoch, 3. September, soll die Vorlage grünes Licht im Bundeskabinett erhalten und danach weiter im Parlament beraten werden.

Berichtspflicht belastet Unternehmen

Das seit 2023 geltende Lieferkettengesetz soll sicherstellen, dass bei Produkten, die im Ausland für den deutschen Markt hergestellt werden, bestimmte Arbeits- und Umweltstandards eingehalten werden. Unternehmen müssen regelmäßig einen Bericht über die Erfüllung dieser Sorgfaltspflichten veröffentlichen. Angekündigt ist nun eine Entschärfung, die auf Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag zum Bürokratieabbau beruht. Abgeschafft werden soll eine mit dem deutschen Lieferkettengesetz eingeführte Berichtspflicht. Zudem sollen künftig nur noch schwere Verstöße gegen Vorgaben aus dem Gesetz geahndet werden.

Arbeitgeber wollen Komplett-Abschaffung

Trotz entschärfter Regeln kritisierte der Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, Steffen Kampeter, die Beibehaltung bisheriger Prinzipien. „Statt das Lieferkettengesetz wie mehrfach versprochen abzuschaffen, wird es in seiner Belastungswirkung bestätigt“, sagte Kampeter der „Deutschen Presse-Agentur“. „Die Erwartungen der Wirtschaft und der Mitarbeitenden, die sich jeden Tag mit der Bürokratie rumschlagen, werden enttäuscht.“

EU-Lieferkettenrichtlinie soll deutsche Regelung ersetzen

Die wirtschaftspolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion, Sandra Detzer, hingegen warf der Regierung vor, die Notwendigkeit von Lieferkettentransparenz zu verkennen. Parallel zum deutschen Lieferkettengesetz gibt es noch eine EU-Lieferkettenrichtlinie, die von den EU-Staaten laut Gesetzentwurf bis Juli 2027 umgesetzt werden muss. Damit soll die deutsche Regelung dann ersetzt werden.

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