Zwei Jahre nach Inkrafttreten des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) zeigen Studien, Medienberichte sowie Rückmeldungen von Unternehmen und Nichtregierungsorganisationen bereits messbare positive Effekte. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung (21/1067) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/870) hervor.
Nach Einschätzung der Bundesregierung ist zu erwarten, dass sich diese positiven Wirkungen mit zunehmender Anwendungsdauer der gesetzlichen Sorgfaltspflichten noch verstärken werden.
BAFA-Bericht als zentraler Indikator
In den kommenden Jahren soll der jährliche Rechenschaftsbericht des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eine wichtige Rolle spielen. Dieser anonymisierte Bericht dokumentiert die Erkenntnisse aus den Prüftätigkeiten zur Einhaltung der menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten.
Zudem sind sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene Evaluierungsprozesse geplant oder bereits in Arbeit.
Internationale Entwicklungen zu Sorgfaltspflichten
Auch außerhalb Deutschlands gibt es ähnliche gesetzliche Regelungen. Auf EU-Ebene verfügt Frankreich mit dem „Loi relative au devoir de vigilance“ (LOI n° 2017-399) über ein eigenes nationales LkSG.
Außerhalb der EU haben unter anderem Australien, Kanada, Norwegen, die USA, Großbritannien und Nordirland Gesetze zu unternehmerischen Sorgfaltspflichten erlassen.