Räum- und Streupflicht auf dem Betriebshof: Was Logistiker beachten sollten

28.11.2025 17:47 Uhr | Lesezeit: 1 min
Ein Fuß einer Person tritt in den Schnee auf eine vereiste Treppe. Die rutschige Oberfläche und die dünne vereinzelt angetaute Schneeschicht symbolisieren die Gefahr von Glätte und Ausrutschen im Winter
Verkehrsflächen auf dem Betriebsgelände müssen gefahrlos begehbar sein. Die Verkehrssicherungspflicht gilt grade bei Schneefall oder überfrierender Glätte. Für Unternehmen heißt dies je nach Umständen und aktueller Lage: Räumen und Streuen
© Foto: picture alliance / CHROMORANGE | Michael Bihlmayer

Der Winter bringt Eis und Schnee. Laderampe, Abstellfläche oder der Weg zur Dispo müssen trotzdem gefahrlos genutzt werden können. Rechtsanwalt Wolf-Henning Hammer erklärt im Verkehrsrechtsblog der VerkehrsRundschau, wie weit die Pflichten gehen.

Die Grundsätze der sogenannten Verkehrssicherungspflicht gelten grade auch im Winter, wenn ein Wegräumen von Schnee und ein Streuen gegen die Rutsch- und Glättegefahr auf den Flächen, die zum Betrieb gehören, angesagt ist. Verkehrssicher heißt: Die Flächen müssen gefahrlos betreten oder befahren werden können.

Haftung: Auftrag und Aufgaben nachweisbar protokollieren

Beauftragt ein Logistik- und Transportunternehmer einen Dritten mit der Räum- und Streupflicht, sei es wichtig, dies nachweisen zu können und die Aufgaben in einem Organisationsprotokoll festzuhalten, erklärt Rechtsanwalt Wolf-Henning Hammer von der Verkehrsrechtskanzlei Voigt regelt im Blog der VerkehrsRundschau. Sonst könne er im Zweifel nach einem Glätte-Unfall in die Haftung genommen werden.

Die Umstände entscheiden: Besteht eine konkrete Gefahrenlage durch Glätte?

Aber wie weit gehen die Pflichten eigentlich? Der Anwalt schaut sich dazu im Blog verschiedene Urteile an. Dabei komme es immer auf den Einzelfall an. Wie viel Verkehr ist auf der Fläche, am Abstellplatz für Wechselbrücken oder an der Rampe zu erwarten, wie oft nutzen Fahrer, Rangierpersonal und weitere Personen die Wege oder Bereiche? Wie ist die Wetterlage? Ist der Platz auch über Nacht geöffnet und zugänglich?

„Entscheidend ist, ob eine konkrete Gefahrenlage durch allgemeine Glätte besteht und ob die Fläche verkehrswichtig ist und regelmäßig von Personen oder Fahrzeugen genutzt wird“, so der Anwalt grundsätzlich. Die konkreten Beispielurteile mit den Regeln sowie außerdem Grundsätze für Betriebsgebäude und für Lkw lesen Abonnenten der VerkehrsRundschau kostenfrei im Profiportal VRplus.


In unserem VR-Verkehrsrechtsblog klärt Rechtsanwalt Dr. Wolf-Henning Hammer über Verkehrsrechtsangelegenheiten rund um den Straßengüterverkehr auf. Der Zugang zu unseren Blogs ist für Abonnenten kostenfrei. Ein unverbindliches, zwei-monatiges Kennlern-Abo können Sie gerne hier abschließen. 

Sie haben Fragen oder Themen für unsere Blogs, die sich unser Expertenteam genauer ansehen soll? Dann schreiben Sie uns gerne eine Mail an verkehrsrundschau@tecvia.com oder wenden Sie sich direkt an unsere Rechtsredakteurin Marie Christin Wiens.


HASHTAG


#Verkehrsrecht

MEISTGELESEN


KOMMENTARE

SAGEN SIE UNS IHRE MEINUNG

Die qualifizierte Meinung unserer Leser zu allen Branchenthemen ist ausdrücklich erwünscht. Bitte achten Sie bei Ihren Kommentaren auf die Netiquette, um allen Teilnehmern eine angenehme Kommunikation zu ermöglichen. Vielen Dank!

WEITERLESEN



NEWSLETTER

Newsletter abonnieren und keine Branchen-News mehr verpassen.


Die VerkehrsRundschau ist eine unabhängige und kompetente Abo-Fachzeitschrift für Spedition, Transport und Logistik und ein tagesaktuelles Online-Portal. VerkehrsRunschau.de bietet aktuelle Nachrichten, Hintergrundberichte, Analysen und informiert unter anderem zu Themen rund um Nutzfahrzeuge, Transport, Lager, Umschlag, Lkw-Maut, Fahrverbote, Fuhrparkmanagement, KEP sowie Ausbildung und Karriere, Recht und Geld, Test und Technik. Informative Dossiers bietet die VerkehrsRundschau auch zu Produkten und Dienstleistungen wie schwere Lkw, Trailer, Gabelstapler, Lagertechnik oder Versicherungen. Die Leser der VerkehrsRundschau sind Inhaber, Geschäftsführer, leitende Angestellte bei Logistikdienstleistern aus Transport, Spedition und Lagerei, Transportlogistik-Entscheider aus der verladenden Wirtschaft und Industrie.