Die Einhaltung von Exportkontrollvorschriften ist für international tätige Unternehmen unerlässlich – besonders im Hinblick auf verschärfte EU-Embargos und neue Vorschriften zur Dual-Use-Verordnung. Wenn Sie Güter exportieren, die zivil und militärisch nutzbar sind oder in sensible Regionen geliefert werden, sollten Sie die aktuellen Rechtsgrundlagen genau kennen. In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Gesetze 2025 relevant sind, welche Fallstricke häufig übersehen werden – und wie Sie Ihr Unternehmen vor Bußgeldern, Reputationsschäden und strafrechtlichen Konsequenzen schützen.
Seit dem 9. September 2021 gilt die EU‑Verordnung 2021/821 (Dual-Use-Verordnung), die klare Vorgaben zur Ausfuhr genehmigungspflichtiger Güter mit doppeltem Verwendungszweck definiert – vom Antrag über Dokumentation bis zur Aufbewahrungspflicht.
Deutschland ergänzt die europäische Liste: Mit der 21. Änderungsverordnung zur Außenwirtschaftsverordnung (AWV) vom 23. Juli 2024 wurden neue Technologien wie Quantentechnologie, Kryokühlsysteme oder Quantencomputer national als dual-use-pflichtig eingestuft – und unterliegen nun Exportbeschränkungen.
Am 5. September 2024 aktualisierte die Kommission die Anhang‑I‑Liste der Dual‑Use‑Güter, u. a. um neue Technologien in Bereichen Kerntechnik, Chemikalien oder Lärmkontrolle.
Zum 16. Februar 2025 trat eine EU‑Empfehlung zur besseren Abstimmung nationaler Kontrolllisten in Kraft: Mitgliedsstaaten sollen nun Entwürfe neuer Liste im Vorfeld mit der Kommission und untereinander abstimmen.
Zusätzlich verstärkt die EU mit einem Bericht vom 31. Januar 2025 die Kontrolle: Exportgenehmigungen für Dual‑Use‑Güter steigen, aber auch Abweisungen – im Jahr 2022 lagen Genehmigungen bei knapp 57 Milliarden Euro, Ablehnungen bei fast 1 Milliarde Euro.
EU-Sanktionen wurden verschärft: Dazu zählt die „No‑Russia‑Clause“, die seit 20. März 2024 Vertragsverbote gegen Drittweiterverkäufe an Russland vorsieht.
Ebenso gelten neue Meldepflichten für Finanztransfers ab 100 000 € bei Unternehmen mit mehr als 40 % russischer Beteiligung – seit 2024 verpflichtend.
Darüber hinaus gibt es weitere restriktive Sanktionspakete gegen Iran, darunter Exportverbote für militärische Güter, Software und bestimmte Metallprodukte.
Für Unternehmen im Exportbereich gilt: Regulierung bleibt dynamisch. Die Dual‑Use‑Verordnung, nationale Listen und verschärfte Embargos machen ein robustes Compliance‑System zur unternehmerischen Pflicht. Wer sich aktiv informiert, Prozesse etabliert und Risiken früh identifiziert, bleibt sicher – und wettbewerbsfähig.