Der Verkehrs‑ und Tourismusausschuss des Europäischen Parlaments (TRAN) unterstützt zentrale Elemente des EU‑Verkehrssicherheitspakets sowie Anpassungen bei den Eurovignette‑Regeln zur CO₂‑Klassifizierung schwerer Fahrzeuge mit Anhängern. Der internationale Straßentransportverband IRU begrüßt die Positionen ausdrücklich, da sie einen verhältnismäßigeren und praxisnahen Ansatz bei Fahrzeugkontrollen und Mautgebühren verfolgen.
Ziel der Anpassungen ist es, Verkehrssicherheit und Klimaziele besser miteinander zu verbinden und gleichzeitig unnötige Belastungen für den Straßengüterverkehr zu vermeiden.
Verhältnismäßigere Prüfungen für Nutzfahrzeuge
Im Bereich der periodischen Fahrzeugprüfungen und technischen Straßenkontrollen spricht sich der Ausschuss für einen risikobasierten Ansatz aus. Mehrere strengere Elemente aus dem ursprünglichen Vorschlag der EU‑Kommission wurden abgeschwächt. Dazu zählt unter anderem der Verzicht auf verpflichtende jährliche Emissionstests für Transporter.
Zudem sollen emissionsfreie Transporter nicht allein wegen des höheren Fahrzeuggewichts durch Batterie‑ oder Wasserstofftechnik strengeren Anforderungen unterliegen. Der Ansatz soll sicherstellen, dass neue Antriebstechnologien nicht durch unbeabsichtigte regulatorische Effekte benachteiligt werden.
Fernüberwachung nur als Vorscreening
Auch beim Einsatz von Fernerkundungstechnologien zur Emissionskontrolle setzt das Parlament auf einen pragmatischen Kurs. Die Technologie soll künftig nur dazu dienen, potenziell auffällige Fahrzeuge zu identifizieren, die anschließend gezielt überprüft werden können. Eine automatische Sanktionierung ist nicht vorgesehen.
Die Mitgliedstaaten behalten dabei Flexibilität bei der Umsetzung. Hintergrund ist, dass diese Technologien als noch fehleranfällig gelten und sich vielerorts erst im Erprobungsstadium befinden.
Mehr operative Flexibilität bei Kontrollen
Weitere Anpassungen zielen auf eine praxisgerechtere Durchführung von Kontrollen ab. Fahrzeuge mit gefährlichen Mängeln sollen entweder direkt am Kontrollort oder im Zulassungsland erneut geprüft werden können, um grenzüberschreitende Transporte nicht unnötig zu behindern.
Zusätzliche Vereinfachungen betreffen nicht verpflichtende visuelle Ladungssicherungskontrollen, verhältnismäßigere Prüfungen von Ladekabeln sowie einen verbesserten Datenaustausch unter Einhaltung der Datenschutzvorgaben.
Anpassungen bei Maut und CO₂‑Klassifizierung
Neben den Fahrzeugkontrollen befasste sich der Ausschuss auch mit der Überarbeitung der Eurovignette‑Richtlinie. Ziel ist eine praktischere und besser harmonisierte Anwendung von Maut‑ und Infrastrukturgebühren in der EU.
Das Parlament hält an einem technologieneutralen Ansatz fest, präzisiert aber den Umgang mit Anhängern und Sattelzügen, um die Gebühren stärker an tatsächliche Fahrzeugkombinationen und Betriebskosten anzupassen.
Anreize für saubere Antriebe
Vorgesehen ist zudem eine Ausweitung der Mautanreize für emissionsarme und emissionsfreie Fahrzeuge. Mitgliedstaaten sollen temporäre Mautreduzierungen von bis zu 75 Prozent gewähren können – auch für Fahrzeuge, die mit CO₂‑neutralen Kraftstoffen betrieben werden.
Die CO₂‑Klassifizierungen sollen leichter zugänglich und digital überprüfbar sein. Eine stärkere gegenseitige Anerkennung zwischen den Mitgliedstaaten soll grenzüberschreitende Verkehre vereinfachen. Sind keine Anhängerdaten verfügbar, soll die Maut ausschließlich auf Basis des Zugfahrzeugs berechnet werden.