Bundeswehr als Kunde: Regeln für die Verteidigungslogistik

30.04.2026 09:35 Uhr | Lesezeit: 4 min
Rechtsanwalt Oliver Huq, Senior-Partner Kanzlei Gunnercooke
Berät Unternehmen im Bereich Sicherheit und Verteidigung: Rechtsanwalt Oliver Huq, Senior-Partner Kanzlei Gunnercooke.
© Foto: Gunnercooke

Welche rechtlichen Besonderheiten Logistiker beachten müssen, wenn sie mit der Bundeswehr arbeiten, sagt Rechtsanwalt Oliver Huq, Senior-Partner Kanzlei Gunnercooke.

In dem gesamten Interview auf VRplus erfahren Logistiker unter anderem:

  • Welchen rechtlichen Hebel Bieter im Vergabeverfahren haben können
  • Welche grundsätzlichen Tipps für die Logistik- und Transportunternehmen der Rechtsanwalt hat
  • Welche typischen Fehler den Unternehmen im Vergabeprozess laut Huq unterlaufen können
  • Womit sie im Verteidigungsfall grundsätzlich rechnen müssen

Herr Huq, Sie sind Rechtsanwalt und beraten Unternehmen in Sicherheit und Verteidigung. Viele Transport- und Logistikunternehmen versprechen sich neue Geschäftschancen in der Verteidigungslogistik. Was unterscheidet aus rechtlicher Sicht die Zusammenarbeit mit der Bundeswehr von der Zusammenarbeit mit der Privatwirtschaft?

Haftungsrechtlich besteht zunächst kein grundlegender Unterschied: Die Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp) und das allgemeine Zivilrecht, zum Beispiel BGB und HGB, gelten für Aufträge der Bundeswehr in gleicher Weise wie für jeden privatwirtschaftlichen Auftraggeber.

Der wesentliche Unterschied liegt auf einer anderen Ebene: Die Bundeswehr ist ein öffentlich-rechtlicher Auftraggeber, und das verändert den gesamten rechtlichen Rahmen der Zusammenarbeit. Die meisten Transport- und Speditionsunternehmen sind auf die Zivilwirtschaft ausgerichtet und haben daher keine Erfahrung mit dem Vergaberecht. Wer mit der Bundeswehr arbeiten will, muss sich also zunächst mit diesem Rechtsgebiet vertraut machen.

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