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Deutsche Post unterliegt im Rechtsstreit mit 1&1

31.03.2011 15:17 Uhr
Deutsche Post unterliegt im Rechtsstreit mit 1&1
Die Deutsche Post muss ihr Identverfahren auch Konkurrenten zur Verfügung stellen
© Foto: ddp/Jens-Ulrich Koch

Gerichtsurteil: Postident-Verfahren darf dem Konkurrenten nicht vorenthalten werden

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Köln. Die Deutsche Post muss nach einem Urteil des Landgerichts Köln ihr Verfahren für eine gesicherte Identifikation von Personen auch der Konkurrenz zur Verfügung stellen. Die 8. Kammer für Handelssachen des Landgerichts gab am Donnerstag einer Klage der 1&1 Internet AG statt, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Demnach darf die Post ihr Postident-Verfahren dem Konkurrenten nicht vorenthalten. (Aktenzeichen 88O 49/10)

Das Verfahren wird genutzt für die sogenannte De-Mail, ein spezielles E-Mail-Angebot zur verschlüsselten Übermittlung elektronischer Mitteilungen mit garantierter Absender-Identität. Sowohl die Deutsche Post mit ihrem Produkt E-Postbrief als auch die zur United-Internet-Gruppe gehörende 1&1 Internet AG und andere Anbieter wie die Deutsche Telekom haben De-Mail-Angebote entwickelt.

Die Deutsche Post kann innerhalb eines Monats Berufung gegen das Urteil einlegen. Für eine Stellungnahme war das Unternehmen zunächst nicht zu erreichen. (dpa)

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