Der Digitalverband Bitkom hat Unternehmen zur Arbeitszeiterfassung befragt. Demnach erfassen 74 Prozent – und damit rund drei Viertel – die Arbeitszeit. Zudem plant jedes fünfte Unternehmen (21 Prozent) noch 2025 eine Arbeitszeiterfassung einzuführen.
Die Unternehmen, die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeitenden bereits erfassen, setzen auf verschiedene Systeme. 31 Prozent nutzen laut der Umfrage elektronische Zeiterfassungssysteme am Computer, weitere 18 Prozent eine Smartphone-App.
24 Prozent setzen auf stationäre Zeiterfassungssysteme, die zum Beispiel mit einem Chip oder Transponder aktiviert werden. 19 Prozent haben die klassische Stempel- oder Stechuhr in Gebrauch.
16 Prozent der Unternehmen verwenden eine Excel-Tabelle.13 Prozent haben einen handschriftlichen Stundenzettel in Gebrauch.
Anstieg nach dem Grundsatzurteil zur Pflicht der Erfassung
Das Bundesarbeitsgericht traf im Jahr 2022 ein Grundsatzurteil: Arbeitgeber sind demnach verpflichtet ein System zur Arbeitszeiterfassung einzuführen. Die Richter gaben der Bundesregierung den Arbeitsauftrag für eine gesetzliche Konkretisierung mit auf den Weg. Damals hatten grade einmal 30 Prozent der Unternehmen ein entsprechendes System eingeführt, so der Verband. 44 Prozent haben die Systeme erst nach dem Grundsatzurteil eingeführt.
Gerade einmal 2 Prozent der Befragten geben an, erst einmal nichts zu tun. Sie wollen noch auf die ausstehende gesetzliche Konkretisierung der Pflicht zur Arbeitszeiterfassung zu warten.
Pläne der Bundesregierung: Wöchentliche Höchstarbeitszeit statt tägliche
Der Verband fragte auch nach den Wünschen der Unternehmen an die neue Bundesregierung. Diese will die Pflicht zur Erfassung von Arbeitszeiten unbürokratisch regeln und hat in ihrem Koalitionsvertrag angekündigt, eine wöchentliche Höchstarbeitszeit einführen zu wollen.
Laut der Befragung wünschen sich 82 Prozent der Unternehmen eine gesetzliche Neuregelung, die eine wöchentliche Höchstarbeitszeit statt einer täglichen vorsieht. 49 Prozent hätten gern, dass die gesetzlich vorgeschriebene Ruhezeit von 11 Stunden flexibler gehandhabt wird.
„Mit der Novelle des Arbeitszeitgesetzes sollte klargestellt werden, dass kurzzeitiges Arbeiten nach Feierabend die Ruhezeit nicht unterbricht. Das gilt insbesondere für einen schnellen Mailcheck oder kurze Online-Recherchen“, so Bitkom-Präsident Ralf Wintergerst. „Wir müssen unser Arbeitszeitrecht endlich an die Lebensrealität der Menschen anpassen.“
Viele Unternehmen stehen auch der Arbeitszeiterfassung kritisch gegenüber, erklärt der Verband. Zwei Drittel (65 Prozent) sind der Meinung, dass durch die Erfassung die Flexibilität von Vertrauensarbeitszeit verloren geht. 55 Prozent bemängeln, dass die genaue Arbeitszeiterfassung in der Praxis schwer umsetzbar ist, insbesondere in der Wissensarbeit. 41 Prozent berichten, dass sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch die Arbeitszeiterfassung kontrolliert fühlen.
Die Bitkom befragte 609 Unternehmen mit mehr als 20 Mitarbeitenden für die repräsentative Studie.