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BALM-Förderprogramm US: Wann sind Verwendungsnachweise einreichbar?

29.08.2025 15:04 Uhr | Lesezeit: 1 min
Lkw aus Blättern, um den ein Recycling-Symbol kreist, im Hintergrund verschiedene, blasse Symbole
Logistik- und Transportunternehmen können über das Förderprogramm Umweltschutz und Sicherheit Gelder für emissionsmindernde Maßnahmen bei Lkw erhalten (etwa für Telematiksysteme oder elektrische Antriebsachsen für Trailer) (Symbolbild)
© Foto: malp/AdobeStock

Im Förderprogramm Umweltschutz und Sicherheit können Transportunternehmer seit Anfang August Fördermittel für Lkw beantragen. Wer seinen Antrag bewilligt bekommt, fragt sich dann: Wo und wann kann ich die Unterlagen für den Verwendungsnachweis einreichen? Die VerkehrsRundschau hat nachgehakt.

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Das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) startete die neue Förderperiode des Programms Umweltschutz und Sicherheit (US, vormals De Minimis) am 4. August 2025. Seitdem können Logistik- und Transportunternehmen über das Antragsportal des Bundesamtes unter anderem Fördergelder für effizienzsteigernde Maßnahmen bei ihren Lkw beantragen.

Die Antragsfrist endet spätestens am 1. September und ist abhängig von den für das Programm vorgesehenen Mitteln aus dem Bundeshaushalt. Im Antragsportal (eService-Portal) des BALM sind die Antragsunterlagen, der Link zum Hochladen des Antrags und weitere Informationen zur Förderperiode unter den verschiedenen Reitern zu finden.

Es fehlen derzeit aber noch die Verwendungsnachweisunterlagen für bewilligte Förderungen im Jahr 2025 und die entsprechenden Reiter zum Thema Verwendungsnachweise. Das bestätigte das BALM auch auf Nachfrage der Redaktion. „Es…

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